SACHWERTE SPEZIAL, Sonderausgabe 3/2018

I st der Ruf erst ruiniert … dauert es ver- dammt lange, ihn zu reparieren. Damit kämpfen die Anbieter von Sachwert- investments nun schon seit einigen Jahren. Auch 2018 werden ihre Konzepte noch dem „Grauen Kapitalmarkt“ zugeordnet, ungeach- tet der Unterschiede bei Anbietern und Pro- dukten. Seriöse Player kämpfen aber unbeirrt gegen das schlechte Image an, ihr ebenso wichtiges wie richtiges Argument: Den „Graumarkt“ von einst, in dem jeder unkon- trolliert fast alles machen konnte, gibt es nicht mehr. Verbraucherschützer und auch viele Medien werden trotzdem nicht müde, re- gelmäßig auf die „größten Schadensfälle“ hinzuweisen, so als sei das übrige Anleger- leben gänzlich frei von Misserfolgen und Skandalen. Fakt ist: Seit einigen Jahren gelten im Beteiligungsmarkt neue Spielregeln, die alles auf den Kopf gestellt haben. Ein Teil des Sachwertinvestmentmarktes gehört inzwi- schen dem „Weißen Kapitalmarkt“ an. Das sind laut Bafin die Produkte und Dienstleister, die dem Kapitalanlagegesetzbuch unterliegen. Die europäische Richtlinie zur Regulierung Alternativer Investmentfondsmanager (AIFM) galt in der Beteiligungsbranche lange als Schreckgespenst. Der geschlossene Fonds wurde totgesagt, und die Gegner der alter- nativen Investments wähnten sich auf der Siegerseite. Es kam aber anders als erwartet: Die Einführung des Kapitalanlagegesetzbu- ches (KAGB), in dem die AIFM-Richtlinie umgesetzt wurde, brachte ein völlig neues Produkt zutage, das durchgehend reguliert, beaufsichtigt und transparent ist. Der ge- schlossene Alternative Investmentfonds (AIF) ist für den Beteiligungsmarkt ein Meilenstein, weil er einerseits den alten geschlossenen Fonds verdrängt und andererseits als „weiße Ware“ die führende Rolle einnimmt. Er befin- det sich, wie der Vergleich der Investmentve- hikel auf Seite 50 zeigt, auf einer Ebene mit den offenen Immobilienfonds und Wertpapier- anleihen, die zweifelsfrei zum „Weißen Kapi- talmarkt“ zählen. BeimAIF laufen nicht mehr alle Fäden im Emissionshaus zusammen. Zum Schutz der Investoren hat der Gesetzgeber die Initiatoren, die Manager und die Fonds funktional und rechtlich getrennt: Der Initiator liefert „nur“ noch Produktidee, Konzept, Kalkulation und Vertrieb. Die Fondsverwaltung, das Portfolio- Die rechtlichen Rahmenbedingungen spalten den Beteiligungsmarkt in zwei Teile: Voll regulierten AIF stehen weniger beaufsichtigte Vermögensanlagen gegenüber. Der AIF ist der neue Maßstab Beim Alternativen Investmentfonds (AIF) hat alles seine Ordnung. Durch eine strenge Regulierung und Kontrolle begegnen sich Anleger, Initiatoren und Manager auf Augenhöhe. Hohe Transparenz macht das möglich. Macht es die Regulierung dem AIF zu schwer? Frage: „Meinen Sie, dass durch den höheren Aufwand bei AIF geeignete KAGB- Produkte für Privatanleger nur schwer aufzulegen sind?“ Quelle: FONDS professionell Umfrage Unent- schieden 17 % Nein 47 % Ja 36 % Höhere Produktqualität? Frage: „Hat die AIFM-Regulierung die Produktqualität im Sachwertinvestmentmarkt (insgesamt) verbessert? Quelle: FONDS professionell Umfrage Unent- schieden 13 % Nein 11 % Ja 76 % Foto: © Aleksandr Simonov | stock.adobe.com 48 - SACHWERTE-SPEZIAL www.fondsprofessionell.de | 3/2018 sachwerte I regulierung

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