SACHWERTE SPEZIAL, Sonderausgabe 2020

In der Corona-Pandemie wurde Gold seinem Ruf als Krisenwährung einmal mehr gerecht: Anfang August 2020 erreichte der Preis mit knapp über 2.000 US-Dollar je Feinunze einen historischen Höchststand. Schutz und Chance Die Covid-19-Pandemie sorgte für ein neues Rekordhoch bei Gold. Kaufmotive waren gleichermaßen die Suche nach einem sicheren Hafen und die kühle Spekulation auf einen steigenden Preis. A ls das neuartige Coronavirus im Frühling dieses Jahres den Westen erreichte, als die Infektionszahlen rapide in die Höhe schnellten und sich zunehmend herauskristallisierte, dass es die Weltge- meinschaft mit nichts weniger als einer ausgewachsenen Pandemie zu tun hat, da besannen sich viele Menschen darauf, was wirklich wichtig ist: Klopapier, Nudeln – und Gold. Das gelbe Metall ist der Klassiker unter den Kriseninvestments. Es verheißt Wertsta- bilität in unsicheren Zeiten. Auf den ersten Blick erstaunt es also kaum, dass Anleger danach griffen, als die Aktienkurse im März so rasant abstürzten wie kaum je zuvor. Auf den zweiten Blick deutet aller- dings einiges darauf hin, dass sich unter den Goldkäufern nicht nur verschreckte Aktieninvestoren auf der Suche nach einem sicheren Hafen befanden, sondern auch Anleger, die mit kühlem Kopf darauf spekulierten, dass die Coronakrise den Goldpreis in die Höhe treiben würde. Krisenmetall Nach kleinen Anlaufschwierigkeiten machte Gold seinem Ruf als Krisenmetall Das Ende der Steuerfreiheit? Die Nachricht schlug bei Goldfans ein wie eine Bombe: Finanzminister Olaf Scholz wollte Veräu- ßerungsgewinne aus Gold-Zertifikaten ab dem kommenden Jahr besteuern . So zumindest stand es im Juli im Referentenentwurf zum Jahressteu- ergesetz 2020. Doch Anleger können durchatmen: In dem im September vorgelegten Gesetzentwurf der Regierung taucht die Passage, „die Lieferung von Gold oder anderen Edelmetallen“ steuerlich einem Zertifikat gleichzustellen, nicht mehr auf. Der ursprüngliche Plan hätte ETCs wie die popu- läre Schuldverschreibung Xetra-Gold , aufgelegt von der Deutsche Börse Commodities, oder das Konkurrenzprodukt Euwax Gold der Börse Stuttgart betroffen. Wer in diese ETCs investiert, hat Anspruch darauf, seine Anteile in physisches Gold zu tauschen. Der Fis- kus stellte die Schuldverschreibungen deshalb mit dem Kauf physischen Goldes gleich. Anders als bei ETCs ohne Auslieferungsanspruch fällt nach Ablauf der Spekulationsfrist von ei- nem Jahr keine Abgeltungsteuer auf Ver- kaufserlöse an. Dabei wird es nun aller Voraussicht nach bleiben. 734 Tonnen Gold flossen in der ersten Jahreshälfte 2020 in ETFs. Quelle:WorldGoldCouncil SACHWERTE SPEZIAL Edelmetallinvestments FOTO: © RCFOTOSTOCK | STOCK.ADOBE.COM 52 fondsprofessionell.de 3/2020

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