SACHWERTE SPEZIAL, Sonderausgabe 2020

Anleihen (Bonds) sind Schuldver- schreibungen . Zwischen der Na- mens- und der Inhaberschuldver- schreibung gibt es aber wesentliche Unterschiede , die ein Vergleich zwi- schen ihnen berücksichtigen muss. B onds statt F onds Seit einiger Zeit halten Anleihen Einzug im Sachwertemarkt. Das stellt Anbieter und Vertriebe vor Herausforderungen, weil vielen die Abgrenzung zu Vermögensanlagen schwerfällt. D ie Welt der Sachwertinvestments un- terliegt seit 20 Jahren einem ständi- genWandel.Der geschlossene Fonds ist seit der AIFM-Regulierung nicht mehr die ers- te Wahl bei den Investmentverpackungen und wurde von den weniger streng regu- lierten Vermögensanlagen überholt. Doch auch sie sind nicht der Weisheit letzter Schluss. Im institutionellen Kapitalmarkt längst etabliert, beginnen Anleihen, sich auch im Sachwertemarkt breit zu machen. „Anleihe“ (englisch: Bond) ist ein Ober- begriff, mit dem unterschiedliche Kon- strukte benannt werden. Allen gemeinsam ist eigentlich nur, dass Investoren Fremd- kapital geben. Sie erwerben kein Eigentum, sondern einen festgesetzten Verzinsungs- anspruch. Deshalb handelt es sich bei Anleihen um Schuldverschreibungen und bei deren Zeichnern um Gläubiger. Im klassischen Sachwertemarkt haben es Anleihen schwer, und das hat einen we- sentlichen Grund: Der historisch gewach- sene, nach den vielen Fondspleiten noch verbliebene Sachwertevertrieb ist nicht da- rauf ausgerichtet. Immerhin die Namens- schuldverschreibung hat sich in den ver- gangenen Jahren zumindest ein wenig eta- bliert. Als Vermögensanlage darf sie mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewer- beordnung vertrieben werden. Inhaber- schuldverschreibungen hingegen sind Wertpapiere und dürfen deshalb nur von Finanzdienstleistungsinstituten nach dem Kreditwesengesetz (KWG) verkauft werden. Allerdings haben sich die Banken aus dem Beteiligungsmarkt weitgehend zurückge- zogen, weshalb die Absatzkanäle relativ schmal sind. Und es gibt noch einen weiteren wichti- gen Unterschied zwischen den Schuldver- schreibungen: Für die Inhaberanleihe be- nötigt der Emittent eine Zahlstelle, über die Zins- und Rückzahlungen laufen, und der Zeichner ein Wertpapierdepot. Außer- dem kann sie an der Börse gelistet und da- mit öffentlich handelbar gemacht werden. Bei der Namensschuldverschreibung gibt es diese Instanzen nicht, was es für den Emittenten bedeutend einfacher macht. Zaghafte Öffnung Dennoch nimmt das Emittenteninter- esse an der börsenhandelbaren Inhaber- schuldverschreibung langsam zu. „Anlei- hen haben in den vergangenen Jahren eine hohe Akzeptanz bei privaten und insti- tutionellen Investoren gefunden“, meint Matthias Adamietz. Der Geschäftsführer von Grundwerk Capital bereitet zurzeit die Emission einer Immobilienanleihe vor. Die » Für uns ist es wichtig, dass die Unternehmens- finanzierung auf mehreren Säulen ruht. « Roman Teufl, Deutsche Lichtmiete SACHWERTE SPEZIAL Anleihen FOTO: © WOMUE | STOCK.ADOBE.COM, LUANA CAPITAL, AFW 72 fondsprofessionell.de 3/2020

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