Georg von Wallwitz: Staatsanleihen dürfen in keinem Portfolio fehlen
Wo Georg von Wallwitz, Lead Portfoliomanager bei Eyb & Wallwitz, im aktuellen Umfeld der Zinswende neue Gelegenheiten für aktive Investoren sieht, verrät der Experte in der neuesten Folge unserer Kurzvideo-Reihe "Drei Fragen an..."
Seit 1990 kannten die Zinsen nur die Abwärtsbewegung – in Deutschland von über neun Prozent auf unter Null. Nach über 30 Jahren ist der Trend gestoppt und es brechen "normalere" Zeiten an. Dieses Umfeld bietet neue Gelegenheiten für aktive Investoren, meint Georg von Wallwitz, Lead Portfoliomanager und geschäftsführender Gesellschafter von Eyb & Wallwitz Vermögensmanagement.
"Totgesagte leben länger: Der Zins ist zurück" – so lautet der Titel des Vortrags von Georg von Wallwitz auf dem FONDS professionell KONGRESS am 29. März um 12:40 Uhr im Saal 7 des Congress Center Rosengarten in Mannheim.
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Kommentare
Staatsanleihen in jedes Portfolio
AntwortenSehr geehrte Damen und Herren, sicher kann man Staatsanleihen als Beimischung zu einem Portfolio in Betracht ziehen, aber jeder Versicherungsnehmer egal ob Rentenversicherung oder Kapitallebensversicherung hat in seinem Portfolio Staatsanleihen enthalten. An der Verschuldungssituation dieser hoch verschuldeten Staaten hat sich kaum etwas verbessert. Deutsche Staatsanleihen konnte man lange kaufen mit der staatlichen Garantie weniger als einbezahlt zurück zu bekommen. In Sachen Staatsanleihen fällt mir der denkwürdige Satz von Angela Merkel und Peer Steinbrück ein während der Finanzkrise 2007 ein " Beteiligung privater Gläubiger ". Nun könnte man denken, dass dies die Superreichen der Republik betrifft , doch weit gefehlt, das waren und sind die ganz normalen Lebensversicherungskunden, und durchaus auch alle diejenigen, die eine bAV ( Direktversicherung, U - Kasse Pensionskasse , Pensionszusage hatten. die über diesen Weg ins Risiko gezogen wurden und so zum Ausbietungsgaranten für überschuldete Staaten dienen. Daran hat sich nichts geändert. Im Fall von bAV - Versicherungen hat man billigend in Kauf genommen, dass bei Ausfall eines Versicherers die Durchgriffshaftung eintreten könnte, was die Unternehmen reihenweise gefährdet hätte. Die Sicherungssysteme wie Protektor und der PSV wären kollabiert. Solange man es seitens der Politik Sondervermögen als Aktivwert bzw. Vermögen anstatt Schulden zu verkaufen sollte man sich vor dem Kauf von Staatsanleihen sehr klar darüber sein, dass dies ein auf den legalisierten Verkauf von Schulden basiertes System ist. Aber es gibt ja noch § 314 VAG als Notlösung und das SAG - Gesetz. Mit freundlichem Gruß Uwe Hummel Fachberater bAV ebs
uwe.heinz.hummel@t-online.de am 03.03.23 um 12:35