Hochzeitspläne: Zwei nordrhein-westfälische Genobanken planen Fusion
Die Aufsichtsräte und Vorstände der Volksbank Beckum-Lippstadt und der VR Bank Westfalen-Lippe haben beschlossen, Fusionsgespräche aufzunehmen. Sollte es zu einem Zusammenschluss kommen, würde das neue Institut ein Kundenvolumen von rund 7,7 Milliarden Euro betreuen.
Die Volksbank Beckum-Lippstadt und die VR Bank Westfalen-Lippe wollen fusionieren. Wie die beiden Institute gemeinsam mitteilen, haben ihre Aufsichtsräte und Vorstände Anfang Februar jeweils einstimmig beschlossen, nach den Sondierungs- nun in Fusionsgespräche einzusteigen.
Die neue Genossenschaftsbank soll den Namen eines der beiden Fusionspartner bekommen, das Institut wird VR Bank Westfalen-Lippe heißen und seinen juristischen Sitz in Lippstadt haben. Die Bank wird ein Kundenvolumen in Höhe von rund 7,7 Milliarden Euro für fast 128.000 Kunden betreuen und von rund 74.000 Mitgliedern getragen sein. "Auf dieser Basis wollen wir die jeweiligen Stärken beider Banken im gemeinsamen Geschäftsgebiet zur Entfaltung bringen", erklärt Christian Boehnke, Aufsichtsratsvorsitzender der VR Bank Westfalen-Lippe.
Keine fusionsbedingten Kündigungen
Weiterhin könnten Synergien dadurch entstehen, dass bürokratische und regulatorische Aufgaben nicht mehr getrennt, sondern durch nur ein Unternehmen erbracht werden. "Dabei haben wir vor allem den sich bereits jetzt abzeichnenden Mangel an Spezialistinnen und Spezialisten im Auge. Daher sind auch fusionsbedingte Kündigungen nicht vorgesehen", so Marco Pietsch, Vorstandsvorsitzender der VR Bank Westfalen-Lippe, die bis zum Jahr 2023 der PSD-Bankengruppe angehörte.
Der künftige Vorstand soll aus Stefan Hoffmann (Vorstandsvorsitzender, bisher: Volksbank Beckum-Lippstadt), Marco Pietsch (stellvertretender Vorstandsvorsitzender, VR Bank Westfalen-Lippe) und Jörg Deutschmann (Volksbank Beckum-Lippstadt) bestehen. Jürgen Ahler (VR Bank Westfalen-Lippe) und Mario Deimel (Volksbank Beckum-Lippstadt) werden Generalbevollmächtigte der neuen Bank. Für eine Fusion ist die Zustimmung der Vertreter beider Genossenschaftsbanken mit einer 75-Prozent-Mehrheit erforderlich. Noch in diesem Jahr sollen die Fusionsbeschlüsse rückwirkend zum 1. Januar 2025 getroffen werden. (am)