US-Supreme-Court kippt Trumps Zölle
Die Richter am Obersten Gerichtshof der USA haben die Zollpolitik der US-Regierung weitgehend für unrechtmäßig erklärt. Handelspartner und Kapitalmärkte sollten sich aber nicht zu früh freuen: Im Grundsatz wird sich nach Meinung der Experten von Union Investment kaum etwas ändern.
Der Oberste Gerichtshof der USA hat viele der von Präsident Donald Trump verhängten Zölle für Einfuhren aus dem Ausland am Freitag (20.2.) für unrechtmäßig erklärt. Dies gab das Gericht am Nachmittag bekannt, wie verschiedene Medien, darunter das "Handelsblatt", berichten. Das Gesetz, das diesen Einfuhrzöllen zugrunde liegt, "ermächtigt den Präsidenten nicht, Zölle zu erheben", entschied die Mehrheit der Richter laut dem Zeitungsbericht.
Auf den ersten Blick sieht diese Entscheidung wie ein großer Rückschlag für die amtierende US-Regierung aus, da die Zölle ein wichtiges Element ihrer Wirtschaftspolitik sind. Zölle und andere Steuern liegen jedoch in der Verantwortung des US-Kongresses, nur in Ausnahmefällen kann die Regierung diese eigenständig einführen.
Notstandsgesetz als Grundlage
Trump hatte einen großen Teil seiner Zölle mit dem "International Emergency Economic Powers Act" (IEEPA) von 1977 begründet. Dieses Gesetz ermächtigt den Präsidenten, auf "ungewöhnliche und außerordentliche" Bedrohungen während eines erklärten nationalen Notstands zu reagieren. Trump und sein Team argumentierten vor allem mit dem hohen Handelsdefizit der USA, das angeblich eine Bedrohung darstelle, erläutert das "Handelsblatt".
Die Auswirkungen des Urteils auf Kapitalmarkt und Unternehmen dürften aber begrenzt sein, meint Sandra Ebner, Senior Economist bei Union Investment – auch wenn die Märkte zunächst mit steigenden Aktienkursen und sinkenden Notierungen von US-Staatsanleihen reagierten. Es sei sehr unwahrscheinlich, dass die Zölle nun wegfallen. "Im Gegenteil: Faktisch dürfte sich kaum etwas ändern. Denn US-Präsident Donald Trump verfügt über eine Vielzahl an Möglichkeiten, den Druck auf die Handelspartner hoch zu halten", schreibt die Ökonomin in einem ersten Kommentar von Freitagnachmittag.
Plan B
Das Weiße Haus verfolgt laut Ebner als Plan B bereits etliche Untersuchungen gegen Wirtschaftssektoren, welche nach Ansicht der US-Regierung die Sicherheit und die Interessen der USA nachteilig beeinflussen könnten. Möglich sei beispielsweise eine Einführung von temporären Zöllen unter Section 122 des US-Handelsrechts. "Diese pauschalen Zölle sind auf maximal 150 Tage begrenzt, würden der US-Regierung aber zunächst Zeit verschaffen, um längerfristige Alternativen einzuführen."
Für deutsche und europäische Unternehmen werden sich die Auswirkungen der richterlichen Entscheidung in engen Grenzen halten. "Wir erwarten, dass es für die Europäische Union (EU) viel attraktiver bleibt, an dem mit den USA ausgehandelten Zollkompromiss festzuhalten. An den bisher geltenden Sektorzöllen für Branchen wie Stahl oder Automobile rüttelt der Supreme Court nicht. Gibt es keine Einigung auf ein Zollabkommen, kann die US-Regierung also weiter auf Sektorzölle mit deutlich höheren Abgabesätzen als Druckmittel zurückgreifen", so die Expertin von Union Investment.
Keine weitere Eskalation
"Wir glauben nicht, dass US-Präsident Trump derzeit Interesse an einer neuerlichen Eskalation im Zollstreit hat. Im Gegenteil: Trump steht innenpolitisch stark unter Druck und muss ein schlechtes Abschneiden der Republikaner bei den Midterms im November fürchten. Die Bezahlbarkeit von Gütern und Dienstleistungen rückt stärker in den Fokus seiner Agenda und er dürfte eine zusätzlich preistreibende Wirkung von Importzöllen vermeiden", führt Ebner weiter aus.
Trump habe bei den geltenden Zöllen bereits etliche Ausnahmeregelungen zugelassen, sodass der tatsächlich bezahlte Abgabesatz für die Unternehmen deutlich unter der angekündigten Höhe liege. Auch mit Blick auf China und Europa seien weitere Ausnahmen möglich. (jb)




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