34f-ler unter Bafin-Aufsicht: Nichts Halbes und nichts Ganzes
FONDS professionell-Redakteurin Andrea Martens über das Vorhaben der Bundesregierung, 34f-Vermittler und 34h-Berater unter die Kontrolle der Finanzaufsicht zu stellen.
"Das ist weder Fisch noch Fleisch." Dieser Spruch wird gern bemüht, um auszudrücken, dass ein Vorhaben versucht, zwei Bestrebungen unter einen Hut zu bringen, die nicht unter einen Hut passen. Auf ein solches Projekt stößt, wer sich das Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums zur künftigen Aufsicht über die 37.865 Finanzanlagenvermittler und 157 Honorar-Finanzanlagenberater in Deutschland anschaut (FONDS professionell ONLINE berichtete ausführlich).
Lange hatten Vermittler mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) auf eine Konkretisierung der Pläne gewartet, welche die Bundesregierung im Frühjahr 2018 als Teil ihres Koalitionsvertrages verabschiedet hatte. 34f-ler, so heißt es dort, sollen schrittweise unter die Kontrolle der Finanzaufsicht gestellt werden. Das hatte für jede Menge Wirbel in der Branche gesorgt. Nun eröffnet das Papier des Ministeriums: So tragisch wie erwartet, wird es nicht.
Die Entwarnung findet sich bereits auf den ersten Seiten. Dort ist zu lesen, dass der Paragraf 34f GewO tatsächlich abgeschafft wird. Mit ihm fällt auch der Paragraf 34h GewO. Dennoch brauchen Vermittler und Berater künftig keineswegs eine Erlaubnis nach Paragraf 32 Kreditwesengesetz, um ihrer Tätigkeit weiter nachgehen zu können. Genau das hatten Juristen zum Teil als möglichen Worst Case heraufbeschworen. Es wird auch niemand gezwungen sein, aufgrund einer Gesetzesänderung unter ein Haftungsdach zu schlüpfen. Denn die Berliner Politik hat sich einen Kniff überlegt.
Ins Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) wird einfach ein neuer Erlaubnistatbestand eingefügt, der die Paragrafen 34f und 34h ablöst. Liegt die überarbeitete Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) endlich vor, werden die Pflichten aus der Verordnung ins WphG übernommen. Ist das Ganze unter Dach und Fach, tritt das geänderte Gesetz in Kraft, die alten Paragrafen erlöschen zusammen mit der FinVermV. Am 1. Januar 2021 übernimmt die Bafin dann die Aufsicht. Kostenneutral soll der Wechsel über die Bühne gehen, so die Versprechung.
Eine praktische Sache, bei der die Bundesregierung zwei Fliegen mit einer Klappe schlägt: Sie setzt ihre Pläne für die Vermittler-Aufsicht in die Tat um. Gleichzeitig zwingt sie 34f-ler und 34h-ler nicht, eine KWG-Lizenz zu erwerben – was für viele kleine Einzelkämpfer wohl das berufliche Aus bedeutet hätte. Das ist auf jeden Fall positiv zu beurteilen, von einer "Regulierung mit Augenmaß" wird in der Branche vereinzelt schon gesprochen.
Die Frage ist nur: Warum überhaupt ein funktionierendes System kippen, wenn sich gleichzeitig nichts Grundlegendes ändern soll? Wenn die Aufsicht statt – wie von der Großen Koalition beabsichtigt – nicht weniger, sondern nur anders gesplittet ist? Schließlich werden 34d-ler und 34i-ler nicht der Kontrolle der Bafin unterstellt. Warum neue Regeln, wenn sie schräge Situationen schaffen? So werden Vermittler mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34f und 34d GewO in Zukunft von der örtlichen Behörde einerseits und von der Bafin andererseits beaufsichtigt. 34f-ler und 34h-ler werden ihre Sachkundeprüfung weiterhin bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer ablegen, ihre Erlaubnis aber von der Bafin erhalten. Und nicht zuletzt: Warum wird Jahre lang an einer FinVermV gebastelt, die – überspitzt gesagt – in Kraft tritt, nur um bald darauf zu erlöschen?
Das sind keine zwei Fliegen mit einer Klappe und auch mit Augenmaß hat ein solches Eckpunktepapier wenig zu tun. Es ist nichts Halbes und nichts Ganzes – eben weder Fisch noch Fleisch.
Kommentare
Hoffen auf ein Ende der unsäglichen großen Koalition
AntwortenErwiesenermaßen steht hinter dem Vorhaben die SPD. Dort meint man offenbar mit der Regulierungskeule noch ein paar Wählerstimmen irgendwo gewinnen zu können. Dabei ist die Regulierung zum einen bereits weit übers Ziel hinaus geschossen und zum anderen hat sie das eigentliche Ziel auch noch verfehlt. Die weitere Regulierung der einzig wirklich unabhängigen Finanzberater nützt niemand, außer den Banken und den großen Strukturvertrieben. Offenbar merkt man in der SPD nicht mal, dass auch dieses Gesetzesvorhaben kontraproduktiv ist und im Endeffekt das Gegenteil von dem erreicht, was eigentlich im Sinne des durchschnittlichen Bürgers wäre. Eigentlich wäre es gut zu hoffen, dass die große Koalition der Unwilligen sich selbst und uns alle erlöst. Aber die Gefahr, dass wir dann eine sozialistische Regierung aus Grün rot rot bekommen ist leider real. Die aktuelle Klimahysterie verhindert offenbar bei vielen einen klareren Blick auf das Wesentliche.
vriegel am 31.07.19 um 09:49