Das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) hat das Potenzial, ein echter "Gamechanger" zu werden, insbesondere dank des Altersvorsorgedepots. Dort können Anleger unter anderem in aktiv verwaltete Fonds, ETFs und Aktien investieren, steuerlich gefördert und vom Staat bezuschusst. Es gibt weder einen Zwang zu Garantien noch zur Verrentung des angesparten Vermögens. In Deutschland! In diesem Land der Lebensversicherungen!

Dass es diese Pläne, die in Grundzügen schon seit Langem bekannt sind, tatsächlich in den jüngst vorgestellten Referentenentwurf geschafft haben, darf als kleine Sensation gelten. Nur: Noch ist nicht garantiert, dass sie auch im endgültigen Gesetz noch enthalten sein werden.

Wird aus der kleinen eine große Sensation?
Denn die Assekuranz, vertreten durch den mächtigen Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), wird ihre Lobby-Maschinerie noch einmal anwerfen und sich vehement dafür einsetzen, dass bloß Produkte gefördert werden, die tatsächlich eine lebenslange Rente garantieren. Solche Verträge können nur Lebensversicherer bieten, nicht aber die Fondsanbieter, die sich als Profiteur des Altersvorsorgedepots ohne Verrentungszwang sehen dürfen. Der jüngste Streit um die "Fondsrente" zeigt so deutlich wie nie, wie unerbittlich der GDV und der Fondsverband BVI miteinander ringen.

Am 13. November will sich das Bundeskabinett mit dem Referentenentwurf befassen, danach geht das Regelwerk ins Parlament. Erst wenn das endgültige Gesetz veröffentlicht ist und dort nach wie vor nichts von einem Verrentungszwang zu lesen ist, wird man zurecht behaupten dürfen, dass sich bei der geförderten privaten Altersvorsorge nicht nur eine kleine, sondern sogar eine große Sensation abzeichnet.