Der Staat als Wettbewerber: Banges Warten auf die Details
FONDS professionell-Redakteurin Andrea Martens über das geplante staatlich organisierte Standarddepot in der privaten Altersvorsorge.
Die Finanzbranche hatte den ganz großen Wurf erwartet, einen Gamechanger, einen Paradigmenwechsel: Nachdem die Pläne von Ex-Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) für eine Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge im November 2024 mit dem Ampel-Aus scheiterten, hat sie die schwarz-rote Koalition in dieser Legislaturperiode zügig wieder aufgenommen. Schnell zeigte sich: Kernpunkt der Reform ist ebenso wie in Lindners Entwurf ein Altersvorsorgedepot, das weder zwingend Garantien noch eine Verrentungspflicht für die Auszahlungsphase vorsieht.
Ein solches Produkt darf wohl mit Recht als Revolution bezeichnet werden. Schließlich hat es in der Geschichte der staatlich geförderten Altersvorsorge in Deutschland noch nie einen Garantieverzicht und eine Abkehr von der Pflicht zur Verrentung gegeben. Für Banken, Neobroker und Fondsgesellschaften eröffnete sich ein völlig neues Spielfeld. So frohlockte die Finanzbranche ob der Pläne aus dem SPD-geführten Finanzministerium trotz einzelner Streitpunkte wie dem Kostendeckel denn auch.
Ein Marktversagen stand nicht zu befürchten
Nun hat das Einigungspapier von Union und Sozialdemokraten der frohen Erwartung einen kräftigen Dämpfer versetzt. In ihrem am Dienstag (24.3.) präsentierten Zweiseiter lassen die Koalitionäre keinen Zweifel daran: Sie wollen ein öffentlich verwaltetes Standarddepot einführen. Es soll neben die privatwirtschaftliche Variante treten, die jeder Anbieter eines Altersvorsorgedepots verpflichtend im Programm haben muss.
Die Nachricht kam wie ein Donnerschlag, wirklich erwartet hatte das niemand. Sofort stellt sich die Branche die Frage, ob der Staat nicht ordnungspolitische Grenzen überschreitet, wenn er selbst zum Wettbewerber in einem Markt wird, für den er die Regeln vorgibt und den er überwacht.
Notwendig wäre ein solcher Schritt jedenfalls nicht. Immerhin werden sich künftig auf dem Feld der geförderten privaten Altersvorsorge mehr Anbieter tummeln als jemals zuvor. Zu wenig Wettbewerb oder gar ein Marktversagen, das einen staatlichen Eingriff rechtfertigen würde, steht nicht zu befürchten. Viel wahrscheinlicher ist, dass das staatliche Angebot den Wettbewerb verzerren könnte. Nicht nur, dass es vermutlich günstiger daherkommen dürfte als die Standarddepots der privatwirtschaftlichen Anbieter. In der Wahrnehmung der Bundesbürger könnte es leicht auch als staatlich geprüftes, zu bevorzugendes Produkt ankommen – schlecht für die Finanzbranche.
Noch darf die Branche hoffen
Trotz der berechtigten Aufregung über die skurrile Dreifachrolle des Staates als Gesetzgeber, Aufseher und Anbieter sollte aber nicht vergessen werden, dass noch keine Details zum geplanten öffentlich verwalteten Standarddepot bekannt sind. Denkbar ist immerhin, dass diese Variante nur dann zum Tragen kommt, wenn Verbraucher innerhalb einer bestimmten Frist keinen Vertrag für ein Altersvorsorge- oder ein Standarddepot bei einem privaten Anbieter abschließen.
Ähnlich ist es in der Frühstart-Rente geplant. Hier soll für Kinder ohne individuelles Depot eine kollektive Auffanglösung geschaffen werden. Eltern können aber jederzeit ein individuelles Depot eröffnen und das bis dahin kollektiv angelegte Kapital dorthin überführen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Bundesregierung beim Standarddepot eine vergleichbare Lösung anstrebt. Und das wäre letztendlich für alle Beteiligten besser als zu viele Bundesbürger, die gar nicht profitieren – vom Gamechanger in der geförderten privaten Altersvorsorge.















