Ein jeder Wechsel schreckt den Glücklichen, wusste bereits Friedrich Schiller. Der Wechsel, den das Garantieverbot für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bringt, schreckt die Versicherer. Zumindest bringt er nicht die erhoffte Entlastung. Fest steht: Die Bundesregierung hat sich auf eine Reform der bAV geeinigt. Der Bundestag soll bereits am 1. Juni über den Entwurf für ein Betriebsrentenstärkungsgesetz beschließen.

Damit ist das von der Assekuranz gefürchtete Garantieverbot auf der Zielgeraden. Wird sie auf den letzten Metern nicht doch noch gekippt, so wäre diese reine Beitragszusage ohne jede garantierte Leistung ein Bruch mit der rund 50 Jahre alten Praxis der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland. Ein Bruch mit unangenehmen Folgen für die Versicherer.

Erleichterungen für Arbeitgeber
Die Möglichkeit, reine Beitragszusagen zu geben, ist im Sozialpartnermodell, dem Herzstück des geplanten Gesetzes, vorgesehen. Auf das Modell hatten sich Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) im September 2016 verständigt. Das Ziel der Politiker: Sie möchten die bAV für kleine und mittlere Unternehmen attraktiver machen, indem sie die Arbeitgeber aus der Haftung entlassen. Doch der Verzicht auf Haftung ist an eine Voraussetzung gebunden: Sofern sich die Tarifparteien für eine reine Beitragszusage entscheiden, ist dem Versorgungträger die Übernahme jeglicher Garantien verboten.

Dass die Versicherer gegen ein solches Garantieverbot Sturm laufen würden, war nicht schwer vorherzusehen. Wenn kein Vorsorgeniveau garantiert wird, gelten schließlich auch die extrem strengen Regeln für die Kapitalanlage nicht mehr. Damit ist für Fondsgesellschaften der Weg zu einem Markt frei, den bislang die Versicherer dominierten. Gleichzeitig verliert die Assekuranz ein Alleinstellungsmerkmal. Schließlich ist es nur Versicherungsunternehmen möglich, lebenslange Garantien zu geben.

Policen mit niedriger Garantieverzinsung gewünscht
Doch was für die deutschen Lebensversicherer noch viel schwerer wiegt, ist ein anderer Punkt: Der Garantiezins im Bestand der Versicherer lag 2016 im gewichteten Durchschnitt bei 2,95 Prozent. Die Unternehmen wünschen sich Beiträge aus neu abgeschlossenen Policen mit niedrigen Garantien, die in denselben Deckungsstock fließen, dem auch die hoch verzinsten Verträge aus der Vergangenheit zugeordnet sind. Nur so können sie ihre Gesamtzinslast im Schnitt weiter senken. Neuabschlüsse ganz ohne Garantien dürfen nach Paragraf 244c des Gesetzentwurfs für ein Betriebsrentenstärkungsgesetz jedoch nicht in diesen Deckungsstock fließen. Damit taugen sie nicht dazu, den durchschnittlichen Garantiezins im Bestand zu senken.

Das ist wohl die wesentliche Ursache dafür, dass die Versicherer Sturm liefen, zuletzt unterstützt von einer ungewöhnlichen Allianz aus Linken und CSU. Das ist vermutlich die Perspektive, die sie am meisten schreckt. Wird nicht in letzter Minuten noch etwas am Garantieverbot gedreht, werden sie dem Schrecken wohl bald ins Auge sehen müssen.