Peter Schwark, der Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA), weist mit Blick auf die Gebührenmodelle für das Altersvorsorgedepot (AVD) auf einen seiner Meinung nach relevanten Punkt hin: "Wichtig ist perspektivisch, dass die aktuell beworbenen Konditionen in der Regel nicht über die Vertragslaufzeit garantiert werden", schreibt er in einem Kommentar auf der Plattform Linkedin. Zu diesem Einwurf veranlasst sieht sich Schwark, weil sich zuletzt immer mehr Anbieter mit sehr attraktiven Startkonditionen für ihr Standardmodell des Altersvorsorgedepots aus der Deckung gewagt haben.

Vor drei Wochen hatte Erik Podzuweit, der Chef des Neobrokers Scalable, mit der Ankündigung für Aufsehen gesorgt, das Standarddepot "gebührenfrei" zu machen. Anleger müssten nur die laufenden ETF-Kosten tragen, die Podzuweit auf "maximal 0,15 Prozent" pro Jahr bezifferte. Anfang September konterte der Online-Vermögensverwalter Quirion dieses Angebot mit einer ebenfalls gebührenfreien Standardvariante, bestückt mit zwei Vanguard-ETFs, deren jährliche Kosten nur 0,07 bis 0,08 Prozent betragen. Jüngst legten der Smartbroker und – besonders beachtlich – als erstes etabliertes Haus auch die Deka mit ebenfalls gebührenfreien Standarddepots nach.

Mit einer Frist von vier Monaten ließen sich die Kosten erhöhen
Schwark verweist auf das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG). Dort heißt es in Paragraf 7c: "Ein Anbieter hat dem Vertragspartner eine Änderung der Kosten (…) anzuzeigen. (…) Die Anzeige einer Kostenänderung hat mit einer Frist von vier Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres, bevor die Kostenänderung wirksam werden soll, zu erfolgen." Sprich: Zumindest theoretisch wäre es möglich, dass die aktuellen Kampfkonditionen nicht allzu lange Bestand haben – auch wenn bislang nichts über entsprechende Pläne der Anbieter bekannt ist.

"Am Ende wird sich zeigen, wer die mindestens 46 verschiedenen Geschäftsprozesse in der geförderten Vorsorge, die sich nicht alle vollständig digitalisieren lassen und die zum Teil händische Bearbeitung erfordern, kostenmäßig ausreichend eingepreist hat", so Schwark. Als Stichworte nennt er "Versorgungsausgleich, Todesfall mit Zulagenrückbuchung, steuerliche Historienverwaltung oder Ähnliches". (bm)