Ende Juni haben Publikums- und Spezialfonds nach Artikel 8 und Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) insgesamt 1.491 Milliarden Euro verwaltet. Das sind 110 Milliarden Euro beziehungsweise knapp acht Prozent mehr als Ende 2025. Das Fondsvermögen der Publikumsfonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen stieg zeitgleich von 901 Milliarden Euro auf 981 Milliarden Euro. Diese Zahlen nennt der BVI in einer aktuellen Statistik.

Mittelzuflüsse in Nachhaltigkeitsfonds tröpfeln nur
Der deutliche Vermögensanstieg ist jedoch laut BVI vor allem auf die positive Entwicklung an den Kapitalmärkten zurückzuführen. Das Netto-Mittelaufkommen blieb dagegen verhalten. Im ersten Halbjahr 2026 flossen Publikums- und Spezialfonds nach Artikel 8 und 9 zusammen netto lediglich vier Milliarden Euro zu. Davon entfielen 1,3 Milliarden Euro auf Publikumsfonds und 2,7 Milliarden Euro auf Spezialfonds. Zum Vergleich: Fonds ohne Nachhaltigkeitsmerkmale verzeichneten im ersten Halbjahr 2026 Nettozuflüsse von insgesamt 75,4 Milliarden Euro.

SFDR-Reform schafft neue Kategorien
Im Zuge der SFDR-Reform, die dieses Jahr noch verabschiedet werden soll, plant die Europäische Kommission, die bisherigen Transparenzvorschriften durch ein System klar definierter Nachhaltigkeitskategorien zu ergänzen. Geplant ist unter anderem die Einführung einer "Transition"- Kategorie. Sie soll Fonds umfassen, die in Unternehmen im Übergang zu nachhaltigeren Geschäftsmodellen investieren. Kapital soll dadurch nicht nur in bereits CO2-arme Wirtschaftszweige, sondern auch dorthin gelenkt werden, wo Unternehmen glaubwürdige Transformationspfade verfolgen und ihren Treibhausgasausstoß schrittweise verringern.

Nicht durch "übermäßig restriktive Ausschlusskriterien" unnötig einschränken
Eine Auswertung des deutschen Fondsmarktes anhand von Fondsnamen zeigt laut BVI, dass solche Strategien bislang nur eine geringe Rolle spielen. Die geplante SFDR-Reform könnte daher laut BVI nicht nur die Schwächen des bisherigen Klassifizierungssystems adressieren: "Sie dürfte zugleich dazu beitragen, Transformationsstrategien als eigenständigen Ansatz nachhaltigen Investierens sichtbarer zu machen und Anlegern eine bessere Orientierung zu geben." Um diesem Zweck gerecht zu werden, fordert der BVI, die Kategorie nicht durch "übermäßig restriktive Ausschlusskriterien" unnötig einzuschränken. (jh)