ESG-Fondsnamen: ESMA-Leitlinie wirbelt Fondswelt durcheinander
In vier Wochen gelten strengere Regeln für neue Fonds, die in ihrem Namen mit Nachhaltigkeit werben wollen. Ab Mai 2025 müssen sämtliche Produkte die Vorgaben der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) erfüllen. Mehr als 2.400 Fonds sind betroffen, hat Scope ermittelt.
Rund 2.400 Fonds in Deutschland mit einem Volumen von mehr als 1,2 Billionen Euro sind von der neuen Leitlinie der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zu ESG-Fondsnamen betroffen. Das ist mehr als jeder fünfte mit deutscher Vertriebszulassung. Zu diesem Ergebnis kommt eine Erhebung der Ratingagentur Scope.
Die neue ESMA-Guideline regelt die Verwendung von Begriffen, die einen Bezug zum Thema Nachhaltigkeit haben. Ziel ist es, zu verhindern, dass Fondsnamen den Anschein erwecken, ein Produkt sei "grüner", als es tatsächlich der Fall ist. Neu aufgelegte Portfolios müssen die Vorgaben vom 21. November 2024 an erfüllen, ab dem 21. Mai 2025 gelten diese für sämtliche Fonds.
Drei Begriffsgruppen
Die Guideline der ESMA unterscheidet drei Begriffsgruppen. In die erste Gruppe fallen Fonds, die Bezeichnungen wie "Transition", "Social", "Governance", verwandte Begriffe oder Übersetzungen in andere Sprachen im Namen tragen. Die Gruppe zwei umfasst Produkte, in deren Namen sich Zusätze wie "Environmental" oder "Impact" finden – ebenfalls gleichgültig in welcher Sprache. Die dritte Kategorie gilt für Fondsbezeichnungen, in denen das Wort "Sustainability" steckt.
Für die Produkte der drei Begriffsgruppen gilt zunächst einmal eine Bedingung: Grundsätzlich müssen 80 Prozent der Investitionen des Fonds der Erreichung ökologischer, sozialer oder nachhaltiger Anlageziele dienen, die im Einklang mit den verbindlichen Elementen der Investmentstrategie sind. Führt ein Produkt etwa den Begriff "Umwelt" im Namen, müssen mindestens 80 Prozent des Portfolios in Anlagen stecken, die ökologische Ziele erreichen sollen. Je nach Gruppe haben Asset Manager nach der ESMA-Leitlinie noch weitere Vorgaben zu erfüllen.
Streichen oder anpassen
"Asset Manager, die in Deutschland nachhaltige Fonds anbieten oder anbieten möchten, müssen nun entscheiden, den nachhaltigen Begriff aus dem Fondsnamen zu streichen oder durch Anpassung des Namens und notwendige Reallokation die Anforderungen der Leitlinien zu erfüllen", schreiben die Scope-Analysten.
Um festzustellen, wie viele Fonds von den ESMA-Vorgaben betroffen sind, hat Scope verschiedene Datenbanken durchsucht: Zum einen nach den von der europäischen Aufsicht explizit benannten Begriffen, zum anderen nach weiteren englischen und deutschen nachhaltigkeitsbezogenen Wörtern, die nach Ansicht von Scope mit den verschiedenen Begriffsgruppen in Verbindung stehen. Insgesamt wurden 51 Begriffe in die Suche einbezogen. Mit großem Abstand am häufigsten findet sich das Kürzel "ESG" in Fondsnamen (783 Mal), gefolgt von "Sustainable" mit 401 Nennungen. Auf den folgenden Plätzen: "SRI", "Climate", "Green" und "Impact".
Re-Branding, Re-Naming, Re-Structuring, Re-Allocation
Die ermittelten 2.401 Fonds sind in diversen Scope-Peergroups vertreten, längst nicht alle gehören zu expliziten Nachhaltigkeits-Peergroups. Lediglich 570 Fonds sind den Vergleichsgruppen "Aktien Nachhaltigkeit/Ethik Welt", "Aktien Nachhaltigkeit/Ethik Europa", "Aktien Ökologie Welt", "Aktien Ökologie Europa" und "Aktien Alternative Energien" zugeordnet. Scope erwartet bis Mai 2025 ein umfangreiches Re-Branding, Re-Naming und Re-Structuring für die mehr als 2.400 betroffenen Fonds, begleitet von einer Re-Allocation der Portfolios. (am)
Einen ausführlichen Bericht über die ESMA-Guideline für Namen nachhaltig anlegender Fonds und zu den möglichen Auswirkungen der Leitlinie finden Sie in der aktuellen Heftausgabe 3/2024 von FONDS professionell ab Seite 420. Angemeldete Nutzer können den Beitrag auch hier im E-Magazin lesen.