Falk-Gruppe: Insolvenzverwalter schlägt zurück
Einen Tag vor der ursprünglich geplanten Eröffnung des Insolvenzverfahrens teilt der vorläufige Insolvenzverwalter der Münchner Falk-Gruppe, der Münchner Rechtsanwalt Josef Nachmann, mit, dass das Insolvenzverfahren über die vier Falk-Gesellschaften nicht zum 1. Juli 2005, sondern erst zum 1. August 2005 eröffnet werden wird. Die Verlängerung der vorläufigen Insolvenz begründet er damit, dass aufgrund der Arbeitsintensität im vorläufigen Verfahren, insbesondere der Notwendigkeit bei 65 Fonds-Gesellschaften der Falk-Gruppe Gesellschafterversammlungen abzuhalten, der Monat Juli noch benötigt werde, um die geplante Fortführungs- beziehungsweise Auffanglösung für die Falk Asset Management KG umzusetzen.
Die geplante Auffanglösung, die bis auf zwei von nahezu allen Fonds-Gesellschaften akzeptiert worden sei, sehe vor, dass mit einer neuen Verwaltungsgesellschaft, an der ein strategischer Partner, der umfassende Erfahrungen in der Verwaltung von Objekten und Fonds-Gesellschaften habe, die Verwaltung übernommen wird.
Gleichzeitig holt der vorläufige Insolvenzverwalter zum Gegenschlag gegen die in diesem Zusammenhang insbesondere von Anlageranwälten geäußerte Kritik, die in den vergangenen Tagen noch einmal lauter geworden war. Sein Konzept, so Nachmann, sehe vor, dass eine einheitliche Verwaltungsgesellschaft für alle Falk-Gesellschaften gefunden werde, mit der die Verwaltung fortgesetzt wird. Dies sei nach Auffassung der vorläufigen Insolvenzverwaltung im Interesse der überwiegenden Anzahl der Falk-Anleger, da es in einer Reihe von Falk-Gesellschaften wirtschaftliche Probleme gebe und sich für diese Falk-Gesellschaften bei einer Einzelvergabe der Verwaltung keine Nachfolge gefunden hätte. Deshalb sei die vorgeschlagene und von den Gesellschaften und den Gesellschaftern überwiegend angenommene Lösung gerade im Interesse der Anleger, die um ihr eingesetztes Vermögen fürchten.
Da intensiv nach einem strategischen Partner für die Fortsetzungsgesellschaft gesucht werde, werde auch niemand aus dem Bewerbungsverfahren für eine Beteiligung an dieser Gesellschaft oder die Übernahme dieser Gesellschaft ausgeschlossen. Es hätten sich im Gegenteil eine Vielzahl renommierter Verwaltungsgesellschaften in Deutschland beworben, mit denen in Einzelgesprächen die Möglichkeiten der Übernahme der Gesellschaft diskutiert und verhandelt worden sei beziehungsweise noch verhandelt werde.
Damit weist Nachmann auch den erhobenen Vorwurf zurück, dass sich ehemalige Mitarbeiter der Falk- Gruppe im Rahmen der Fortführungslösung einen Vermögensvorteil sichern könnten. Vielmehr setze die Fortführungslösung auf einem MBO (Management-Buy-Out) auf, der aber von Anfang an nur unter Einbeziehung eines strategischen Partners geplant war. Nur unter Einbeziehung dieses strategischen Partners ist nach Auffassung des vorläufigen Insolvenzverwalters eine wirtschaftlich nachhaltige zukünftige Verwaltung der Falk-Gesellschaften möglich.
Auch dem von Anlegervertretern erhobenen Vorwurf, dass ein unnötiger Zeitdruck mit Bekanntgabe des Eröffnungstermins zum 1. Juli 2005 ausgeübt worden sei, um Wettbewerber der Auffanglösung auszuschalten, tritt der vorläufige Insolvenzverwalter entgegen. "Richtig ist vielmehr, dass allein die Arbeitsintensität in den ersten drei Monaten zu dieser Verlängerung geführt hat", heißt es in der Mitteilung. Darüber hinaus weist der vorläufige Verwalter darauf hin, dass aufgrund der neuen Haftungssituation in den Gesellschaften ein Monat mehr Zeit bleibt, um bei Gesellschaften der Falk-Gruppe, bei denen die Insolvenz droht, noch eine wirtschaftliche Lösung zu finden. Damit sei diese Verlängerung auch im Interesse der Anleger der Gesellschaften, die von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bedroht seien.
Rechtsanwalt hält Vorwurf aufrecht
Das sieht Rechtsanwalt Ralph Veil (Foto) von der Münchner Kanzlei Mattil & Kollegen nach wie vor anders. Er bleibt bei seinem Vorwurf, dass die erst jetzt öffentlich bekannt gegebene Verschiebung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht im Sinne der Anleger sein kann. "Durch den bis zuletzt propagierten Termin 1. Juli wurde nicht nur unnötig Druck auf die Anleger ausgeübt", so Veil, "auch der Weg für die Suche nach einer Alternative zu der jetzt als Nachfolgegesellschaft der insolventen Komplementärin Falk Asset Management gehandelten MAB GmbH war damit im Grunde versperrt." Zumal andere Bewerber um diese Funktion, wie etwa die IC Consult, vom vorläufigen Insolvenzverwalter gar nicht erst zu den Gesellschafterversammlungen eingeladen worden seien.
Die MAB GmbH, hinter der die früheren Falk-Mitarbeiter Hans Voß und Thilo Köhler als Geschäftsführer stehen, soll nach Veils Informationen bei den meisten Falk-Fonds nicht nur als Komplementärin, also unbeschränkt haftende Gesellschafterin, fungieren, sondern auch das Management der angeschlagenen Fonds übernehmen.
Dass aber durchaus Alternativen zur MAB GmbH möglich gewesen seien, das belege beispielsweise die Situation in den beiden Falk-Fonds 60 und 21. Hier hätten sich die Anleger eben nicht unter Druck setzen lassen, vielmehr sei über den Fondsbeirat erreicht worden, dass noch andere Bewerber zu den Gesellschafterversammlungen eingeladen wurden. Den Zuschlag habe dann beim Falk-Fonds 60 am Ende eben nicht die MAB GmbH, sondern die Imacon GmbH erhalten, die ihre Leistung zudem wesentlich günstiger angeboten habe. (hh)