Kunden des in Liquidation befindlichen luxemburgischen Versicherers FWU Life Insurance Lux (FLL) werden bei der Verteilung der bestehenden Kapitalanlagen, die seit dem 23. Juli 2024 eingefroren sind, unter den Gläubigern bevorzugt behandelt. Das Vermögen der FLL werde zuerst für die Rückzahlung der Kundengelder benutzt. Das geht aus zwei Mitteilungen der luxemburgischen Finanzaufsicht CAA vom Mittwoch (5.2.) zur Liquidation der FLL hervor. Eine Sicherungseinrichtung wie in Deutschland die "Protektor", die die Spareinlagen der Kunden vor einer Insolvenz eines Versicherers schützt, existiert in Luxemburg übrigens nicht. Die Vermögenswerte sind aber bei einer Depotbank sicher hinterlegt.

Damit würden die Versicherungsnehmer, von denen viele aus Deutschland kommen – die Policen wurden von der in München ansässigen, ebenfalls insolventen FLL-Mutter FWU AG vermittelt –, nach dem geltenden Recht in Luxemburg zumindest nicht leer ausgehen. Zu der Höhe der Rückzahlungen sagt die CAA nichts. Da die FLL hauptsächlich Fondspolicen im Bestand hat, wird der konkrete Rückzahlwert unter anderem von der Wertentwicklung der Portfolios abhängen. Zudem betont die CAA in dem an die Kunden gerichteten Schreiben, dass die Rückzahlung an die Versicherungsnehmer "auf angemessene Weise" geschehen werde. Hinzu kommt, dass Gläubiger auch Widerspruch gegen Forderungen anderer Gläubiger einlegen können. 

Forderungen können bis Ende Januar 2028 eingereicht werden
Allerdings wird es eine Zeit dauern, bis die Versicherungsnehmer Geld sehen. Sie haben wie alle anderen Gläubiger des Versicherers bis zum 31. Januar 2028 Zeit, ihre Forderungen bei Rechtsanwalt Yann Baden einzureichen, dem Liquidator der Gesellschaft. Laut CAA könnten einige Kunden aber bereits vor dem 31. Januar 2028 mit Rückzahlungen rechnen. Innerhalb der kommenden sechs Monate erhalten sie von Baden eine vorausgefüllte Forderungsanmeldung. In dem Schreiben werden sie auch über alle praktischen Modalitäten informiert.

Im Juli 2024 war bekannt geworden, dass die FLL in finanzielle Schwierigkeiten geraten war. Sie konnte die Mindestkapitalanforderungen (MCR) im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen an die Solvabilitätsquote (SCR) nicht erfüllen. Die CAA gab ihr daraufhin sechs Monate Zeit, einen Sanierungsplan vorzulegen und fror die Vermögenswerte der Gesellschaft ein, sodass auch Kunden seitdem keine Auszahlungen mehr erhielten. Den Plan lehnte die Aufsicht Mitte Januar dieses Jahres dann aber ab und stellte den Antrag auf Liquidierung des Versicherers. Seit dem 23. Januar darf die FLL auch keine Kundenprämien mehr einziehen. (jb)