Ruhestandsplaner raten zu Pflegeimmobilien als Altersvorsorge
Ein eigenes Pflegeapartment ist die beste Altersvorsorge, sagt Ralf Huber von der Deutschen Gesellschaft für Ruhestandsplanung. Es liefert planbare Renditen, und wenn Anleger pflegebedürftig werden, können sie selbst einziehen.
Pflegeimmobilien bieten als Kapitalanlage sowohl Sicherheit als auch gute Renditechancen, sagt Ralf Huber, Prokurist bei der Deutschen Gesellschaft für Ruhestandsplanung (DGfRP). "Weil der Bedarf an Pflegeplätzen stark wächst, entstehen viele neue Projekte, die Chancen bieten", erklärt er. Die Gesellschaften in westlichen Industriestaaten werden immer älter, die absolute Zahl alter und pflegebedürftiger Menschen nimmt zu. Allein in Deutschland wächst der Bedarf an Pflegeeinrichtungen so stark, dass in den kommenden 40 Jahren rund 450 neue Einrichtungen gebaut werden müssen.
Pflegeimmobilien gehören zu den letzten großen Wachstumsmärkten im Immobilienbereich, sagt Huber. Für die Ruhestandsplanung von Anlegern empfiehlt er vor allem einzelne Einheiten. "Von Investments in große Fonds würden wir abraten, sagt er. "Der Kauf eines Pflegeapartments ist aber aus unserer Sicht eine gute Alternative."
Bei Pflegeapartments sind die Mieteinnahmen anders als bei herkömmlichen Immobilien in der Regel durch Pachtverträge über 20 bis 25 Jahre gesichert – also gut planbar. Sie bieten so eine stabile Kalkulationsgrundlage. "Die Erträge sind größtenteils durch staatliche Kassen garantiert und fließen daher auch bei Leerstand", erklärt Huber.
Eigenheim mal anders
Die Entscheidung, an welchem Standort Pflegeimmobilien entstehen, wird üblicherweise von Bauträger, Betreiber und finanzierenden Banken geprüft. Die Zulassung für ein Pflegeheim wird von staatlichen Stellen nämlich nur dort erteilt, wo tatsächlich Bedarf besteht. Pflegeimmobilien können genau wie Eigentumswohnungen jederzeit verkauft, verschenkt, vererbt oder beliehen werden. "Nicht nur die steigende Nachfrage überzeugt, sondern auch das Vorbelegungsrecht innerhalb der Pflegeimmobilie", so der DGfRP-Experte. Heißt: Wer ein Pflegeapartment erwirbt, bekommt in der Regel ein bevorzugtes Belegungsrecht. Tritt die Pflegebedürftigkeit ein, erhält man schnellstmöglich einen Pflegeplatz. (fp)