So hoch fällt die Erhöhung des Rentenfaktors bei der Universa aus
Der zu Jahresbeginn gestiegene Höchstrechnungszins bei Lebensversicherungen wirkt sich auch direkt auf die Rentenfaktoren von Fondspolicen aus. Die Universa hat nun bekannt gegeben, welche gestiegenen Rentenfaktoren für ihre Produkte gelten.
Die Universa Versicherung hat im Zuge der Erhöhung des Höchstrechnungszinses in der Lebensversicherung zum 1. Januar auf 1,0 Prozent die Rentenfaktoren ihrer fondsgebundenen Rentenversicherungen angepasst. Damit erhöht sich der garantierte Rentenfaktor bei üblichen Vertragskonstellationen zwischen sechs und 15 Prozent, wie die in Nürnberg ansässige Versicherungsgesellschaft mitteilt.
Die Verbesserungen gelten für Neukunden sowie für Zuzahlungen und Erhöhungen bei Bestandsverträgen ab der Tarifgeneration 2008. Zudem werden Kunden, die im alten Jahr ab Mitte September einen Vertrag abgeschlossen haben, durch eine abgegebene
Umstellungsgarantie automatisch und kostenfrei auf die verbesserten Konditionen umgestellt.
Umwandlungsquote
Zum Hintergrund: In der Renten- oder Auszahlphase fließt das in Fonds angesparte Kapital in das Sicherungsvermögen eines Versicherers – und wird dort unter Berücksichtigung des Höchstrechnungszinses verzinst. Da die Gesellschaften bei Vertragsbeginn nicht sagen können, wie sich die gewählten Fonds entwickeln, garantieren sie keine feste Verzinsung und sichern nur einen Rentenfaktor zu, der angibt, mit welchem Wert das Kapital in eine lebenslange Altersrente umgerechnet wird.
Die Höhe des Rentenfaktors ist insbesondere vom Höchstrechnungszins abhängig. Die Versicherer berechnen dafür den Barwert der künftigen Rente. Dessen Höhe sinkt, wenn der verwendete Zins steigt. Zur Veranschaulichung: Der Barwert eines Betrags von 1.000 Euro, der in einem Jahr fließt, beträgt bei 0,25 Prozent Zins 997,50 Euro. Rechnet man mit einem Prozent Zins, liegt der Barwert bei 990,10.
Beispielrechnung
"Bei 30 Jahren Laufzeit kommen 30 Werte zusammen, die mittels einer Formel unter Berücksichtigung der Lebenserwartung der Kunden und einem Aufschlag für die eigenen Kosten zum sogenannten Rentenbarwert aufaddiert werden, der dann in den eigentlichen Rentenfaktor umgerechnet wird", so Lars Heermann, Bereichsleiter Analyse und Bewertung bei der Kölner Ratingagentur Assekurata. Das mathematische Resultat all dieser Berechnungen in Kürze: Steigt der Rechnungszins, sinkt der Rentenbarwert, während der Rentenfaktor steigt – Versicherungsnehmer bekommen also wie bei der Universa mehr Rente. (jb)
Weitere Informationen zu den Auswirkungen des höheren Rechnungszinses auf den Rentenfaktor von Fondspolicen finden Sie in dem Artikel "Auf zu neuen Höhen" in der Ausgabe 3/2024 von FONDS professionell, der auch hier im E-Magazin verfügbar ist (Anmeldung erforderlich).