Es ist ein Geschäftsvorfall, den es bei der DWS bisher noch nicht gegeben hat. Die Sache ist komplex und sie betrifft den Aktienfonds DWS Osteuropa. Das Sondervermögen wird zum Teil liquidiert. Doch bevor es dazu kommt, unterzieht die Investmenttochter der Deutschen Bank ihren Osteuropa-Fonds einem Anteilsplit. Dieser ist notwendig, um die Teilauszahlung technisch im Interesse aller Anleger abzuwickeln.

"Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat bereits im Jahr 2022 zu umfassenden Sanktionen gegen russische Wertpapiere geführt", erläutert Helge Staack, Senior-Produktspezialist Aktien bei der DWS. Da russische Aktien seitdem nicht mehr handelbar sind, hat die Investmenttochter der Deutschen Bank ihren Osteuropa-Fonds zum 1. März 2022 eingefroren. Seit fast vier Jahren wird der Nettoinventarwert (NAV) nicht mehr berechnet. Anleger können Anteile an dem Sondervermögen nicht erwerben und, deutlich unangenehmer, nicht verkaufen.

Nach Lösung für Liquidation gesucht
"Das ist natürlich keine gute Situation", so Staack. "Da selbst unter der Präsidentschaft von US-Präsident Donald Trump offensichtlich so schnell kein Friedensprozess in Gang kommt, haben wir vor einigen Monaten begonnen, eine Lösung für die Liquidation des Fonds zu erarbeiten", erklärt er. Diese werde in mehreren Schritten erfolgen.

In den ersten Monaten 2026 werden die liquiden, nicht sanktionierten Vermögenswerte, vor allem handelbare osteuropäische Aktien ohne Russland-Bezug, verkauft. Der Erlös wird anteilig an die Anleger ausgezahlt. "Dem Verkauf geht allerdings ein Anteilsplit voraus, den wir am 4. Februar vorgenommen haben", sagt Staack.

Im Verhältnis 1 zu 1.000
Der Split ist im Verhältnis 1 zu 1.000 erfolgt. Das bedeutet: Die Anzahl der umlaufenden Anteile des Fonds erhöht sich, während sich der Anteilpreis im gleichen Verhältnis verringert. Auf den wirtschaftlichen Wert des Investments hat der Split keinen Einfluss.

Ein Rechenbeispiel zeigt, wie es funktioniert: Ein Anleger hält am DWS Osteuropa 52 Anteile mit einem Wert von je 496,87 Euro. Damit beläuft sich sein Depotbestand auf 25.837,24 Euro. Im Zuge des Splits werden die Anteile ausgebucht und durch 52.000 Fondsanteile im Wert von je 0,49687 Euro ersetzt. In Summe käme der Anleger ebenfalls auf 25.837,24 Euro.

Ansprüche der Anleger wahren
Wozu dann also der Split, mögen sich Privatinvestoren und ihre Berater fragen. "Der Anteilsplit ist notwendig, um die geplante Teilauszahlung der Liquidationserlöse technisch und operativ korrekt umzusetzen. Er stellt sicher, dass die Anlegerinnen und Anleger auch nach der Auszahlung weiterhin eine ausreichende Anzahl an Anteilen in ihrem Depot halten. So bleiben ihre Rechte an den im Fonds verbleibenden, derzeit nicht veräußerbaren Vermögenswerten gewahrt", sagt Staack.

Nach dem vollzogenen Split haben nun die depotführenden Stellen einen Zeitraum von 60 Kalendertagen, um diesen technisch abzuwickeln. "Diese Frist ist erforderlich, damit alle Anteilbestände korrekt in den Depots der Anleger abgebildet werden können", so Staack. Die Auszahlung der Teilliquidationserlöse erfolgt durch eine automatisierte Rücknahme von Fondsanteilen. Der entsprechende Auszahlungsbetrag wird Anlegern von ihrer Depotbank gutgeschrieben.

Neue Kennnummern
"Im Zuge der Teilauszahlung erfolgt zudem ein Wechsel der Kennnummern des Fonds", sagt Staack. Die verbleibenden Anteile werden unter einer neuen ISIN und einer neuen Wertpapierkennnummer im Depot geführt. Die nicht veräußerbaren russischen Vermögenswerte bleiben im Sondervermögen, bis die Sanktionen eines Tages aufgehoben werden und ein Verkauf wieder zulässig ist. "Dann werden auch diese Positionen veräußert, die Liquidationserlöse werden an die Anleger weitergeleitet", sagt Staack. (am)