Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZBW) hat Trade Republic verklagt. Grund sei eine irreführende Werbung für das Girokonto und die hohen Zinsen, die der Neobroker Kunden verspricht. Das teilten die Verbraucherschützer mit. Zuvor hatte die VZBW den Neobroker abgemahnt und aufgefordert, die beanstandete Werbung nicht mehr zu verwenden. Trade Republic hat die Abmahnung zurückgewiesen, daher klagte die VZBW. Ein Termin für die Verhandlung steht der Mitteilung zufolge noch nicht fest.

Konkret wirbt Trade Republic den Verbraucherschützern zufolge damit, dass Kunden auf dem Girokonto Zinsen von drei Prozent erhalten, die auch durch die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro geschützt seien. Allerdings weise der Neobroker nicht transparent genug darauf hin, dass der Zins verändert werden kann: Er orientiert sich an dem EZB-Leitzins und wurde nach der jüngsten Zinssenkung schon wieder auf 2,75 Prozent gesenkt. Ferner wird das Kundengeld zumindest teilweise in Geldmarktfonds investiert, die nicht von der Einlagensicherung geschützt sind. 

Keine deutlichen Hinweise in der Werbung
"Dass Trade Republic die Veränderlichkeit der Zinsen und die fehlende Einlagensicherung in der Werbung nicht deutlich macht, ist geschäftspolitisches Kalkül", kritisiert Niels Nauhauser, Finanzexperte der VZBW. "Trade Republic täuscht mit der Werbung und den Aussagen zur Einlagensicherung eine Sicherheit vor, die so nicht gegeben ist", so der Finanzexperte weiter.

Trade Republic wehrt sich gegen die Vorwürfe. "Die Diversifizierung der Kundeneinlagen auf mehrere Partnerbanken sowie in qualifizierte Geldmarktfonds ist keine Neuerung, sondern wurde bereits Ende Mai 2024 eingeführt. Seitdem können alle Kunden in der App jederzeit transparent einsehen, wie ihr Barguthaben verteilt ist", zitiert das "Handelsblatt" den Neobroker. (jb)