Der Bundesrat hat am 10. Juli mit nur marginalen Änderungen die  Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) durchgewunken. Diese regelt die Einzelheiten der Anforderungen an Gewerbetreibende, die allgemeine Verbraucherkredite vermitteln. Diese müssen ab dem 20. November eine Zulassung gemäß des neuen Paragrafen 34k Gewerbeordnung (GewO) haben.

Einige Detailpunkte zu den vorgeschriebenen Sachkundeprüfungen für die 34k-Erlaubnis stehen immer noch nicht offiziell fest, wie das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE mitteilte. Branchenkenner kennen aber zumindest den Rahmen für die Prüfungen. Neuigkeiten aus dem BMWE gibt es indes zur Weiterbildungspflicht für die 34k-Vermittler.

Prüfungen wohl erst ab November 2026 
Die DarlVermV regelt in Anlage 1 die Inhalte der Sachkundeprüfung. Allerdings sind die Industrie- und Handelskammern (IHKen) für die konkrete Ausgestaltung der Prüfung zuständig (Paragraf 3 Absatz 5 DarlVermV). Einzelheiten des Prüfungsverfahrens legen sie in Satzungen fest. Das BMWE hat nach eigenen Angaben dazu keine Informationen – auch nicht dazu, ab welchem Zeitpunkt die IHKen die Sachkundeprüfungen erstmalig anbieten. 

Dagegen berichtete Michael Bickel, Geschäftsführer des Berliner Bildungsdienstleisters "Sachkundegurus", unter Berufung auf informierte Kreise, dass die IHKen voraussichtlich erst ab dem 2. November Sachkundeprüfungen nach Paragraf 34k abnehmen. Die Prüfung werde sich an der nach Paragraf 34i GewO orientieren.

Zwei Prüfungsteile
Daher werde es zwei schriftliche Prüfungsteile geben. "Im ersten Teil werden voraussichtlich 40 Single- und Multiple-Choice-Fragen innerhalb von 60 Minuten zu bearbeiten sein. Die genaue Bezeichnung dieses Prüfungsteils steht zwar noch nicht fest, inhaltlich dürfte er sich auf die Grundlagen der Darlehensvermittlung und -beratung beziehen", so Bickel. Der zweite Prüfungsteil soll 60 Fragen umfassen, für die 90 Minuten Bearbeitungszeit vorgesehen sind. Eine mündliche Prüfung solle es nicht geben.

Allerdings sieht die neue Verordnung einige Ausnahmen vor, sodass ohnehin keine langen Warteschlangen für Prüfungen zu erwarten sind. Wer bereits eine 34i-Sachkundeprüfung abgelegt hat, bekommt automatisch die Sachkunde für den 34k anerkannt. Zudem ist eine Reihe von Berufsqualifikationen dem Nachweis der Sachkunde gleichgestellt. Und wer seit dem 1. Januar 2021 ununterbrochen Verbraucherkredite vermittelt hat, weist damit ebenfalls seine Sachkunde nach ("Alte-Hasen"-Regelung).

Ministerium: Keine fixen Weiterbildungsstunden 
Ferner stellte das BMWE klar, dass es keinen offiziellen zeitlichen Mindestumfang für die Weiterbildungen geben wird, die in Zeitintervallen von drei Jahren absolviert werden müssen. "Es obliegt vielmehr dem Gewerbetreibenden, dafür zu sorgen, dass er und seine zur Weiterbildung verpflichteten Beschäftigten die für die Vermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem jeweils aktuellen Stand halten und sich entsprechend des jeweiligen Weiterbildungsbedarfs weiterbilden", teilte das Ministerium mit. Der Weiterbildungsbedarf könne je nach ausgeübter Tätigkeit unterschiedlich groß sein, weshalb eine starre Vorgabe zum zeitlichen Umfang der Weiterbildungsmaßnahmen nicht angemessen gewesen wäre. (jb)