Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Schmidt und weiterer Parlamentarier der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen konkret beziffert, welche Kosten nach dem Wechsel der Aufsicht über 34f-Vermittler und 34h-Berater zur Bafin auf jeden einzelnen Finanzdienstleister zukommen werden. Doch diese Zahlen seien viel zu niedrig, kritisiert der Branchenverband AfW, und macht eine eigene Rechnung auf.

Vorausgeschickt: Die Angaben der Bundesregierung sind nicht brandneu. Die mitgeteilten Zahlen finden sich größtenteils bereits im Referentenentwurf für ein Gesetz zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater aus dem Dezember 2019 sowie im Regierungsentwurf, den das Bundeskabinett im März 2020 beschlossen hat.

510 Euro Umlage jährlich
So soll die Finanzierung der geplanten Bafin-Aufsicht durch drei Kostenbestandteile erfolgen: eine Umlage, Gebühren und die gesonderte Erstattung von Prüfungskosten. "Ausgehend von den im Regierungsentwurf aufgeführten Aufsichtskosten in Höhe von 36,4 Millionen Euro, den vorgesehenen Einnahmen aus Gebühren und gesonderten Erstattungen ergibt sich eine Umlage von rund 18,9 Millionen Euro", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Dividiert durch die Zahl der 37.000 "Erlaubnisträger", von der im Regierungsentwurf ausgegangen wird, entfällt auf den einzelnen 34f-Vermittler und 34h-Berater eine jährliche Umlage von 510 Euro. 

Für die Erteilung einer Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) oder Paragraf 34h GewO ist eine Gebühr von 1.590 Euro geplant. Für die Änderung oder Erweiterung einer solchen Erlaubnis ist eine Gebühr von 740 Euro vorgesehen. Die durchschnittlichen Kosten, die der Bafin durch ihre neuen Aufgaben entstehen und die zu erstatten sind, sollen pro Finanzprofi voraussichtlich bei einmalig rund 140 Euro und jährlich etwa 985 Euro liegen.

Falsche Prämissen
Die genannten Beträge stoßen beim Branchenverband AfW auf harte Kritik. "Die Prämissen der Bundesregierung für die Berechnung der Zahlen sind falsch", erklärt der Geschäftsführende Vorstand des AfW, Norman Wirth. "Wir rechnen jetzt erst recht mit durchschnittlichen Kosten von jährlich über 4.000 Euro", konstatiert er.

Nach dem aktuellen "AfW-Vermittlerbarometer" erwägt etwa die Hälfte der derzeitigen Erlaubnisinhaber bei einem Wechsel der Aufsicht hin zur Bafin – insbesondere wegen der drohenden Kostenbelastung – eine Rückgabe ihrer Zulassung. Nicht mit eingeflossen seien in die AfW-Umfrage die über 12.000 gebundenen Finanzanlagenvermittler der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) und noch mindestens weitere 3.000 an andere große Vertriebsgesellschaften gebundene 34f-ler. "Ausgehend von also mindestens 15.000 34f-Inhabern in Vertriebsgesellschaften wären von den derzeit 37.000 Erlaubnisinhaber noch 22.000 übrig, von denen sich dann circa 50 Prozent nicht der Bafin-Aufsicht unterwerfen würden", rechnet Wirth vor. Damit würden nur noch rund 11.000 zu beaufsichtigende Erlaubnisinhaber verbleiben. 

Vermittler mit "Schubladenerlaubnis" nicht vergessen
Selbst diese Zahl hält Wirth für sehr hoch gegriffen. Schließlich sei davon auszugehen, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Vermittlern derzeit nur pro forma über eine Erlaubnis verfüge. Inhaber einer sogenannten "Schubladenzulassung" dürften diese aufgrund der entstehenden Kosten mit ziemlicher Sicherheit zurückgeben. "Voraussichtlich geht es also um eine nur noch obere vierstellige Zahl von Erlaubnisinhabern", vermutet Wirth. Diese hätten dann zu erwartende Kosten von etwa 4.000 Euro pro Jahr zu tragen.

Von einer geringen Belastung durch den Aufsichtswechsel oder gar von Kostenneutralität könne endgültig keine Rede mehr sein, so der AfW-Vorstand. "Ein solch mittelstandsfeindliches Gesetz in Zeiten von Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen allerorten kann nicht ernsthaft auf der Tagesordnung bleiben. Wir werden mit aller Beharrlichkeit das Einstampfen dieser Pläne fordern", erklärt Wirth. (am)