AfW und Votum aktualisieren Praxishilfen zur Offenlegungsverordnung
Die Branchenverbände AfW und Votum haben ihre praktischen Arbeitshilfen zur Offenlegungsverordnung überarbeitet und ergänzt. Die Dokumente sollen Finanzberatern dabei helfen, ihren erweiterten Pflichten nachzukommen.
Die EU-Offenlegungsverordnung entfaltet bekanntlich bereits seit 10. März 2021 Wirkung – doch Gesetzeswerke sind nicht in Stein gemeißelt. So bringt die jüngste Ergänzung des Regelwerks, die am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist, auch erweiterte Pflichten für Finanzberater mit sich. Darüber informieren die Branchenverbände AfW und Votum in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
Zu beachten haben die Berater demnach vor allem eine zusätzliche Vorgabe: Sie müssen auf ihrer Webseite eine dezidierte Erklärung dazu abgeben, welche der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sie bei der Anlageberatung berücksichtigen.
Der Begriff "Finanzberater"
Dabei ist es wichtig zu wissen, welche Berufsgruppen nach der Offenlegungsverordnung unter den Begriff "Finanzberater" fallen. Neben Kreditinstituten und Asset Managern, die Anlageberatung erbringen, zählen dazu unter anderem auch freie Versicherungsmakler. Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater sind von den Pflichten, die das umfangreiche Regelwerk vorsieht, nicht erfasst. Sie kommen den Vorschriften aber zuweilen freiwillig nach.
Um betroffenen Finanzberatern eine Hilfestellung zu bieten, haben die Verbände AfW und Votum bereits vor dem Inkrafttreten der Offenlegungsverordnung einen kostenfreien Leitfaden mit Erklärungen, Formulierungshilfen und Hinweisen für die praktische Umsetzung herausgegeben. Nun haben sie die Materialien aktualisiert und ergänzt.
Am ursprünglichen Ziel vorbei
"Auch wenn die Vorgaben aus Brüssel inzwischen eine realitätsfremde Granularität aufweisen, es wird nun sogar der Wortlaut für Zwischenüberschriften auf Internetseiten gesetzlich vorgeschrieben, so müssen diese nun eben umgesetzt werden", erklärt Votum-Vorstand Martin Klein. Dem ursprünglichen und lobenswerten Ziel, mehr Kapital in nachhaltige Geldanlagen zu leiten, nutzten diese gesetzgeberischen Vorgaben allerdings nicht.
"Die Regulierungsdichte beim Thema ESG wird immer unüberschaubarer und die Begrifflichkeiten immer unübersichtlicher. Gerade darum wollen wir gemeinsam Halt und sachliche sowie weitestgehend praxisnahe Orientierung geben", so Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. Die Hinweise und Formulierungsvorschläge können auf der Website von Votum (externer Link) kostenfrei heruntergeladen werden. (am)