Altersvorsorgedepot: Bundesrat kritisiert Kostendeckel
Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung Stellungnahme zum geplanten Altersvorsorge-Reformgesetz bezogen. Der Länderkammer ist die aktuelle Ausgestaltung des Kostendeckels ein Dorn im Auge – sie würde aber gerne ELTIFs zum Sparen zulassen.
Das Gesetzgebungsverfahren zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge nimmt Fahrt auf. Mitte Dezember hatte das Bundeskabinett den entsprechenden "Entwurf des Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge" beschlossen, das dann zur Beratung in den Bundestag und den Bundesrat ging. Die Länderkammer hat sich nun auf ihrer jüngsten Sitzung (30.1.) zu dem Reformentwurf geäußert, der das von der abgelösten Ampel-Koalition konzipierte Altersvorsorgedepot aufgreift, das in der Politik, bei Fachleuten und in der Öffentlichkeit große Zustimmung gefunden hatte.
Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme grundsätzlich, dass die Regierung die private Altersvorsorge mit einem kostengünstigen, renditestarken und flexiblen Standardprodukt stärken möchte. Kritisch sehen die Länder aber die im Entwurf vorgesehene zulässige Kostenhöhe, die eine durchschnittliche jährliche Renditeminderung um bis zu 1,5 Prozent pro Jahr erlaubt.
Die Schweden sind billiger
In einer Empfehlung betonen der Finanzausschuss, der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und der Wirtschaftsausschuss der Länderkammer, dass diese Kostenobergrenze dem Ziel eines transparenten, verbraucherfreundlichen und besonders attraktiven Standardprodukts zuwiderlaufe. Bei so hohen Kosten bestünde die Gefahr, dass die Rendite über den langen Anlagehorizont, der für die Altersvorsorge typisch ist, empfindlich geschmälert würde. "Vergleichbare kapitalmarktnahe Vorsorgeprodukte, insbesondere breit diversifizierte Indexfonds, weisen regelmäßig Effektivkosten weit unter 0,5 Prozent pro Jahr auf. So weist das schwedische Standardprodukt, der Aktienfonds AP7, Effektivkosten von etwa 0,1 Prozent pro Jahr aus", heißt es in der Drucksache 768/1/25 weiter.
Auch bei der Ausgestaltung des geplanten Standarddepots fordert der Bundesrat Nachjustierungen. Der Gesetzentwurf lasse Millionen von Fonds-Kombinationen zu, die allesamt unter dem Begriff Standarddepot von verschiedenen Anbietern angeboten werden können. Eine Vergleichbarkeit werde so nicht geschaffen. "Die Heterogenität der Produktlandschaft – wie sie im Gesetzentwurf angelegt ist – führt zudem dazu, dass auch der geplante Kostendeckel für die Standarddepots die erhoffte Wirkung nicht entfalten kann. Dies liegt nicht nur an der fehlenden Vergleichbarkeit, sondern auch daran, dass seine Höhe laut der Begründung zum Gesetzentwurf so gewählt wurde, um allen (auch teureren) Anbietergruppen kostendeckende Standarddepots zu ermöglichen."
ELTIFs ins Depot
Interessant auch: Der Bundesrat möchte geprüft haben, ob über den Standarddepot-Vertrag auch Investitionen in Wagniskapital und Infrastrukturprojekte möglich sind, etwa über European Long-Term Investment Funds (ELTIFs). Die Länder schlagen zudem vor, den Kreis der Förderberechtigten auf Selbstständige oder sogar alle Personen im erwerbsfähigen Alter auszuweiten. Außerdem solle die Höchstgrenze der geförderten Eigenbeiträge von 1.800 Euro auf 3.000 Euro steigen.
Wie geht es weiter? Laut Bundesrat kann die Bundesregierung auf diese Vorschläge reagieren. Dann ist der Bundestag am Zug, Medienberichten zufolge soll der Bundestag am 26. Februar das Gesetz in erster Lesung beraten. Wenn dieser das zustimmungsbedürftige Gesetz beschlossen hat, kommt es erneut in den Bundesrat. (jb)















