Ob alte Hüte oder alte Zöpfe: Eines Tages haben sie ausgedient, werden entsorgt oder abgeschnitten. Wenn im Januar kommenden Jahres das Altersvorsorgereformgesetz Wirkung entfalten und die staatlich geförderte Altersvorsorge in eine neue Ära eintreten wird, dürfte auch das Konzept des ehemaligen Bundesministers für Arbeit und Soziales Walter Riester (SPD) zum alten Eisen gehören. Denn dann wird die Riester-Rente durch das Altersvorsorgedepot und ein neues Fördersystem abgelöst.

"Wer im Besitz eines Riester-Produkts ist, muss überhaupt nichts tun, wenn Anfang 2027 das Altersvorsorgedepot kommt", erklärt Peter Schwark, Sprecher des Instituts für Altersvorsorge (DIA). "Es ist ja gut möglich, dass ein Sparer bereits vor der Niedrigzinsphase ab 2011 einen Vertrag zu attraktiven Konditionen abgeschlossen hat, die es heute gar nicht mehr gibt", sagt er. In solch einem Fall kann dieser einfach weiterlaufen und eine vernünftige Rendite bringen.

Verträge überprüfen
"Dennoch sollten Berater ihren Kunden anbieten, bestehende Riester-Verträge zu überprüfen", so Schwark. In der Niedrigzinsphase abgeschlossene Produkte erzielen aufgrund der verpflichtenden Bruttobeitragsgarantie möglicherweise keine guten Erträge. Auch kann die künftige Förderung deutliche Steuervorteile bieten. "Wer einen neuen Altersvorsorgevertrag maximal dotiert, kann in seiner Steuererklärung 2.340 Euro geltend machen, da auch die Zulagen abzugsfähig sind", sagt Experte Schwark.

Pauschal lasse sich nicht sagen, ob es sich eher lohnt, einen Riester-Vertrag fortzuführen, ihn aufzulösen und das Kapital in ein Altersvorsorgedepot zu investieren oder das alte Produkt in das neue Förderregime zu überführen. "Das muss im Einzelfall sehr genau abgewogen werden, und hier wird viel Beratungsbedarf bestehen", sagt der Experte. Möglich werden aber auf jeden Fall alle Varianten sein. Um zu erfahren, was im Einzelnen gilt – klicken Sie sich einfach durch unsere Bilderstrecke oben. (am)


Einen ausführlichen Bericht über die Zukunft von Riester-Verträgen und das neue Zillmerungsverbot in der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge finden Sie in der aktuellen Heftausgabe 2/2026 von FONDS professionell ab Seite 328. Angemeldete Nutzer können den Beitrag auch hier im E-Magazin lesen.