Anlageberatung: Bafin-Test deckt Mängel auf
Nach dem Inkrafttreten des Finanzmarktintegritätsgesetzes im Juni hat die Finanzaufsicht erste "Mystery Shopper" in Banken und Sparkassen geschickt, die sich dort über Geldanlage beraten ließen. Die Ergebnisse der Pilot-Studie sind ernüchternd.
Die Finanzaufsicht Bafin hat die ersten Ergebnisse ihrer Mystery-Shopping-Pilotstudie veröffentlicht. Diese finden sich in der Dezember-Ausgabe des "Bafin-Journals" – und zeigen bereits deutliche Mängel in der Anlageberatung bei Banken und Sparkassen. So stellen die Institute ihren Kunden häufig nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherinformationen zur Verfügung. In jedem dritten Beratungsgespräch fehlen wichtige Dokumente.
Das im Juni dieses Jahres in Kraft getretene Finanzmarktintegritätsgesetz (FISG) erlaubt es der Bafin, Mystery-Shopping vorzunehmen. Dabei treten geschulte Testkäufer inkognito als Kunden bei Banken, Versicherern oder anderen Finanzdienstleistern auf. Sie beobachten, wie die Unternehmen vorgehen und ob sie gesetzliche Regelungen einhalten.
Stichprobe mit 36 Testkäufen
Gleich nach dem Inkrafttreten des FISG hat die Finanzaufsicht vier Mystery-Shopping-Agenturen für eine Pilotaktion unter Vertrag genommen, wie das "Bafin-Journal" berichtet. Die Tester ließen sich bei Banken und Sparkassen zum Thema Geldanlange beraten. Für repräsentative Schlussfolgerungen ist die Stichprobe mit insgesamt 36 Testkäufen der Bafin zufolge zwar zu klein. Sie eröffnet aber zumindest einen ersten Blick auf die Realität der Anlageberatung der Institute.
Die Testkäufer prüften in den drei Kundengruppen Senioren, Berufstätige und Jugendliche, ob Banken und Sparkassen in der Beratung die gesetzlich vorgegebenen Informationsdokumente zur Verfügung stellten. Dabei seien bei fast allen getesteten Banken und allen Kundenprofilen Mängel festgestellt worden, schreibt das "Bafin-Journal". Besonders häufig kam es dazu allerdings in der Gruppe der Senioren, wo es in der Hälfte der Beratungsgespräche Beanstandungen gegeben habe. Über alle Kundenprofile hinweg fehlte in elf Prozent der Fälle die Geeignetheitserklärung, bei 14 Prozent der Beratungsgespräche wurde die Ex-ante-Kosteninformation nicht zur Verfügung gestellt. In acht Prozent der Tests mangelte es sogar an beiden Dokumenten.
"Testlauf eindeutig zu begrüßen"
"Die Untersuchung der Bafin ist ein Testlauf, aber eindeutig zu begrüßen", kommentiert Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), die Pilot-Studie. Für effektiven Verbraucherschutz am Finanzmarkt müssten Politik und Aufsicht zwei Gänge hochschalten, ist er überzeugt. "Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass Verbraucherschutz bei der weiteren Reform der Finanzaufsicht eine zentrale Rolle spielt und die Bafin entsprechend gestärkt wird", so Müller.
Die Finanzaufsicht selbst nehme Ergebnisse ernst, schreibt das "Bafin-Journal". Künftig werde es deshalb darauf ankommen, den ersten Eindruck durch weitere Mystery-Shopping-Einsätze zu überprüfen. Die im Pilotprojekt auffällig gewordenen Institute wird die Aufsicht mit Testergebnissen konfrontieren. (am)
Kommentare
Es ist zum weinen
Antwortenwieder einmal der Missgriff der Bafin, in voller Breite. Daraus einen Strick zu drehen, widerspricht jeder Tatsache der Wirklichkeit. Denn was hat der Vertrieb aus dem Bereich des KWG, mit dem Vertrieb über den GewO zu tun? Überhaupt nichts! Denn grundsätzlich ist der Vermittler aus den KWG Bereich, immer Handlungs- und Weisungsgebunden, aber Haftungsrechtlich nicht fassbar. Allenfalls kommt eine Innenhaftung zwischen dem AG (Bank) und dem Vermittler (Arbeitnehmer) infrage. Im GewO-Bereich ist es anders, denn hier haftet der Vermittler selber, er ist rechtlich verklagbar, was es im KWG Bereich, außer bei Straftaten nicht gibt. Zum anderen ist das Bild über die Aufsichtspflicht der Bafin gegenüber der Bank damit ja auch betroffen. Wie kann das sein, dass die Aufsicht nicht in der Lage ist, die beaufsichtigen Banken dazu anzuhalten, dass diese "ihre" Beratung gesetzeskonform auszuführen? Dies zeigt schon die fachlichen Schwächen der Fachaufsicht selber. In einem veröffentlichen Aussatz schrieb der RA Dr. Fiala, München schon vor Jahren über den miserablen Zustand der Bafin hingewiesen. Da war die Bafin nicht in der Lage den Unterschied zwischen, Beratung und Dokumention zu unterscheiden. Insbesondere, wenn diese Ausarbeitung dann ins Parlament/ Fachgruppe als Vorlage gelangt. zum anderen gibt es viel größere Baustellen, als das. So sollte die Bafin endlich die illegalen Geldeinsammler einschränken. Da ist die 100 % Geld weg Garantie sicher.
Bruno1968 am 21.12.21 um 10:38