Anwalt: Das sind die zwölf Kardinalfehler beim Vererben
Vererben will gelernt sein. Schließlich soll das Lebenswerk und das hart verdiente, bereits versteuerte Vermögen richtig übertragen werden. Rechtsanwalt Sven Gelbke nennt zwölf Fehler, die es unbedingt zu vermeiden gilt.
Wie man das eigene Vermögen richtig vererbt, ist im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt. Doch kaum jemand wird die über 400 Paragrafen jemals vollständig lesen. Und selbst wenn: Der reine Gesetzestext allein reicht oft nicht aus. Hinzu kommen zahlreiche Urteile deutscher und ausländischer Zivilgerichte, die ebenfalls zu berücksichtigen sind. Dennoch verzichten viele Menschen darauf, beim Verfassen ihres letzten Willens einen Rechtsberater zu konsultieren, und greifen stattdessen auf vermeintlich passende Testamentsmuster aus dem Internet zurück.
Vor solchen und weiteren Fehlern warnt Rechtsanwalt Sven Gelbke, Professor an der TH Köln. Vor allem aber rät der Experte zu einem bewussten Tabubruch: über das Erbe entgegen alter Sitte rechtzeitig zu sprechen – also vor dem Tod des Testamentsverfassers. Dieser kann seinen Kindern dann selbst erklären, warum er wem was zugedacht hat – oder eben nicht. Zudem bleibt Zeit, Irrtümer und Missverständnisse auszuräumen. Das schafft Verständnis und Vertrauen.
Wer dann noch die Kardinalfehler beim Vererben vermeidet, kann seinen Lebensabend gelassen verbringen – klicken Sie sich durch unsere Fotostrecke oben. (mb)















