Die Kunden und Vertriebspartner des in die Krise geratenen Digitalversicherers Element sind im Moment in einer Warteschleife. Das Amtsgericht Charlottenburg in Berlin hat am 8. Januar das vorläufige Insolvenzverfahren über das auf White-Label-Lösungen für Partner spezialisierte Berliner Versicherungs-Start-up eröffnet. Damit läuft der Betrieb weiter, die bestehenden Policen bleiben bestehen, während sich Insolvenzverwalter Friedemann Schade von der Kanzlei BRL bemüht, neue Risikoträger für die Policen zu finden. 

Allerdings sind Schadenszahlungen im Moment ausgesetzt. Das gilt für aktuelle Ansprüche wie auch für solche, die vor Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens gemeldet wurden. Die gemeldeten Schäden werden geprüft, aber erst nach Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens bearbeitet. Die Regulierung erfolgt, wenn über ein Sicherungsvermögen eine Deckung sichergestellt ist. 

Diese Situation wirft für Vermittler eine Reihe an Fragen auf. Rechtsanwalt Norman Wirth von der Berliner Kanzlei Wirth Rechtsanwälte informiert daher über die wichtigsten Entwicklungen und rechtlichen Aspekte, um Orientierung und Handlungsempfehlungen zu bieten – die Details finden Sie oben in der Bilderstrecke! (jb)