Die neue Bundesregierung hat sich an die Arbeit gemacht, ihre Pläne im Renten- und Sozialbereich umzusetzen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat am Mittwochabend (25.6.) den "Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten" vorgelegt. 

Der Entwurf, der der Redaktion vorliegt, sieht vor, dass das Niveau bei der gesetzlichen Rente bis 2031 bei mindestens 48 Prozent liegen soll. Diese sogenannte Haltelinie gilt derzeit nur bis Ende 2025. 2029 solle diese Haltelinie aber erneut geprüft werden. Der Entwurf ist aktuell in der Ressortabstimmung. Noch vor dem Sommer soll er dem Kabinett vorgelegt und anschließend im Bundestag beraten werden. So soll das Gesetz noch in diesem Jahr beschlossen werden, um die neue Haltelinie rechtzeitig zu verabschieden. 

Rechnerische Größe
Zur Erläuterung: Das Rentenniveau ist eine rechnerische Größe, sie gibt das Verhältnis der "Standardrente" (45 Jahre Einzahlungen) zum aktuellen Durchschnittslohn wieder. Über das Verhältnis der eigenen Altersrente zum persönlichen Arbeitseinkommen der letzten Erwerbsjahre sagt das Rentenniveau nichts aus.

Wichtig: Eine Erhöhung des Beitragssatzes für die Rentenversicherung, der aktuell bei 18,6 Prozent liegt, soll trotz der Maßnahmen grundsätzlich vermieden werden. Die entstehenden Mehrkosten sollen dem Entwurf zufolge aus Steuermitteln gestemmt werden: "Die Erstattung der Mehrkosten der Verlängerung der Haltelinie führt ab dem Jahr 2029 zu zusätzlichen Ausgaben in Höhe von zunächst 4,1 Milliarden Euro. Im Jahr 2030 steigen die Kosten auf 9,4 Milliarden Euro, im Jahr 2031 auf 11,2 Milliarden Euro", heißt es im Entwurf.

Besserstellung für Mütter – und Väter
Ferner sieht der Entwurf Verbesserungen für Mütter und Väter vor, die ihre berufliche Tätigkeit für die Kindeserziehung unterbrochen haben. Dem Entwurf zufolge wird Eltern ab 2028 die "Kindererziehungszeit" mit generell drei Jahren unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes bei den für die Rente notwendigen Jahren der Einzahlung in die Rentenkasse angerechnet. 

Aktuell gilt, dass für vor 1992 geborene Kinder eine Erziehungszeit von zweieinhalb Jahren anerkannt wird. "Deshalb soll diese Ungerechtigkeit ab 1. Januar 2028 geschlossen und die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern in den ersten drei Lebensjahren jedes Kindes, unabhängig vom Geburtsjahr, gleichermaßen gewürdigt werden", so das Ministerium.

Frühstart-Rente soll kommen
Neben diesem Rentenpaket kündigte das Bundesarbeitsministerium auch an, weitere rentenpolitische Maßnahmen demnächst auf den Weg zu bringen. Dazu gehören die Frühstart-Rente, die Aktivrente und die Stärkung der Betriebsrenten. "Es ist ein wichtiges Signal, dass die Bundesregierung das zentrale Thema Altersvorsorge in Angriff nimmt", kommentiert Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI, diese Pläne.

"Damit die Bürger ihren Lebensstandard im Alter halten können, reichen die Anpassungen bei der gesetzlichen Rente aber nicht aus. Die Bundesregierung sollte auch die Vorschläge der Ampel-Koalition für ein Altersvorsorgedepot zeitnah aufgreifen und mit der Frühstart-Rente verbinden", so Richter weiter. (jb)