Die Finanzaufsicht Bafin hat gegen die Helaba ein Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro festgesetzt. Grund dafür sind Mängel in der Geldwäscheprävention. Die Bank hat Datenverarbeitungssysteme zur Geldwäscheprävention betrieben, die "nur eingeschränkt angemessen" waren, wie es in einer Mitteilung der Bafin vom Mittwoch (10.12.) hieß. Konkret sei zwischen Oktober 2022 und September 2023 gegen Vorschriften in diesem Zusammenhang verstoßen worden. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Laut der Behörde müssen Kreditinstitute Datenverarbeitungssysteme betreiben, um Geschäftsbeziehungen und einzelne Transaktionen im Zahlungsverkehr zu erkennen, die Anhaltspunkte für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstige strafbare Handlungen aufweisen. Es gelte, die Systeme in Abhängigkeit vom Umfang der Geschäftstätigkeit und der institutsspezifischen Risikolage angemessen auszugestalten.

Stellungnahme der Helaba
Die Helaba erklärte auf Anfrage von "Bloomberg News", dass in dem von der Bafin genannten Zeitraum "Einzelaspekte der Organisation und Beschaffenheit des von der Helaba im Zahlungsverkehr eingesetzten EDV-Monitoring-Systems nicht vollumfänglich den regulatorischen Vorgaben entsprachen". Die Bank sei sich der hohen Bedeutung der Geldwäsche- und Betrugsprävention bewusst.

Erst vor ein paar Wochen hatte die Bafin ebenfalls wegen Mängeln in der Geldwäscheprävention ein Bußgeld gegen JP Morgan Chase verhängt. In diesem Fall belief sich das Bußgeld auf 45 Millionen Euro. (mb/Bloomberg)