Aurimentum: Anbieter wehrt sich gegen Bafin-Warnung
In ihrem Verbraucherschutz-Newsletter teilt die Finanzaufsicht mit, sie habe Anhaltspunkte dafür, dass das Aurimentum-Produkt "Goldkauf mit Treuebonus" ohne Prospekt vertrieben würde. Der Anbieter dagegen argumentiert, es bestehe überhaupt keine Prospektpflicht.
Die Bafin teilt mit, sie habe Anhaltspunkte dafür, dass die R&R Consulting unter der Marke Aurimentum eine Vermögensanlage ohne Prospekt vertreibe, die jedoch gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) prospektpflichtig sei. Bei dem Angebot "Goldkauf mit Treuebonus" handele es sich um eine Vermögensanlage in Form einer – wie es im VermAnlG heißt – "sonstigen Anlage, die eine Verzinsung und Rückzahlung oder einen vermögenswerten Barausgleich im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld gewährt oder in Aussicht stellt".
Auf Nachfrage von FONDS professionell ONLINE nimmt Anbieter R&R Consulting über seinen Rechtsbeistand Stellung. Rechtsanwältin Patricia Cronemeyer legt Wert auf die Feststellung, dass die Bafin "lediglich einen bloßen Verdacht" geäußert, nicht aber die tatsächliche Prospektpflicht festgestellt habe. "Dieser Verdacht", schreibt Cronemeyer, "wird sich als unbegründet erweisen", denn hinter den Aurimentum-Angeboten stehe ein reines Handelsgeschäft, das keine Prospektpflicht auslöse.
Die entscheidende Frage ist, ob Prospektpflicht besteht oder nicht
Die Finanzaufsicht betont in ihrem Warnhinweis die grundsätzliche Pflicht, bei Vermögensanlagen einen Prospekt zu veröffentlichen und die Notwendigkeit, dass er zuvor von der Bafin gebilligt worden sein muss. Die damit verbundenen Prüfung erstreckt sich der Behörde zufolge darauf, ob der Prospekt die erforderlichen Mindestangaben enthält und sein Inhalt widerspruchsfrei ist. Nicht Gegenstand der Prüfung sei hingegen die inhaltliche Richtigkeit der Prospektangaben oder die Seriosität des Emittenten.
Aurimentum hingegen bestreitet nicht das Fehlen eines Prospekts, sondern die grundsätzliche Prospektpflicht für ihre Angebote, weil sie nicht unter das VermAnlG fallen würden. Die Einschätzung der Bafin, schreibt Rechtsanwältin Cronemeyer, beruhe offenkundig auf einer Fehlinformation. "Unsere Mandantin wird vollumfänglich mit der Bafin kooperieren, um die Fehlbeurteilung seitens der Bafin schnellstmöglich zu berichtigen", kündigt sie an. (tw)
Kommentare
Das sind ganz normale Abzocker.
AntwortenSelbst schuld, wer da sein Geld lässt. Im Gold-"Sparplan" zahlt man 7 % Aufschlag auf den Goldpreis und beim "Treuebonus" (der eventuell in 2 Jahren kommt, wenn es die Firma mit der Rechtschreibschwäche dann noch gibt) zahlt man 30 % Aufschlag.
Sprocki am 29.10.20 um 11:40