Bafin bremst Pensionskasse aus
Die Babcock Pensionskasse darf kein Versicherungsgeschäft mehr betreiben. Die Folgen und die Hintergründe der Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Die Babcock Pensionskasse VVaG in Oberhausen darf ab sofort kein Versicherungsgeschäft mehr betreiben, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) am Donnerstag (4.12.) mitteilte. Die Bafin hatte die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts schon Ende Oktober 2025 widerrufen, weil das Unternehmen die Mindestkapitalanforderung nicht erfüllen und keinen realistischen Finanzierungsplan zur Beseitigung dieser Unterdeckung vorlegen konnte. Betroffen sind die Sparten und Risikoarten Lebensversicherung sowie Geschäfte der Verwaltung von Versorgungseinrichtungen.
Als Rechtsfolge dieser Schieflage darf die Pensionskasse nun "keine neuen Versicherungsverträge mehr abschließen und früher abgeschlossene Verträge weder erhöhen noch verlängern, bestehende Versicherungsverträge werden ordnungsgemäß durchgeführt und abgewickelt", heißt es in der Verfügung. Das klingt dramatisch, doch die Kasse darf bereits seit über 20 Jahren keine neuen Versicherungsverträge mehr abschließen, hatte die Bafin bereits am 8. April 2005 angeordnet.
Neugeschäft schon seit 2005 verboten
Hintergrund damals: Die frühere Konzern-Pensionskasse der Babcock Borsig AG startete nach der Insolvenz von Babcock Borsig und vieler Mitgliedsfirmen 2002 zwei Jahre später zwar als überbetriebliche, bundesweit tätige und branchenunabhängige Pensionskasse neu durch, verlor aber im Rahmen einer ersten Sanierung 2006 sämtliche bilanziellen Eigenmittel.
In den Jahren danach stabilisierte sich die Kasse, deren Bestandsübertragung auf die Swiss Life Pensionskasse 2009 gescheitert war und die danach bis 2019 von Mercer verwaltet wurde, ehe sie in die Eigenverantwortung zurückging. Schon 2014 wurde wieder die Solvabilitätsanforderung durch überrechnungsmäßige Erträge erfüllt.
Höhere Renditechancen, aber auch höhere Anlagerisiken
Neben festverzinslichen Wertpapieren wurde in den Folgejahren insbesondere auf Immobilieninvestitionen und alternative Investments in den Anlageklassen Private Equity, Private Debt und Infrastruktur gesetzt. Man liebäugelte zwischenzeitlich sogar mit einem Antrag bei der Bafin auf Wiedereinsetzung des Neugeschäfts, nachdem die Eigenmittel 2022 auf 143 Prozent der Mindestkapitalanforderung gestiegen waren.
Corona und der russische Angriff auf die Ukraine führten jedoch zu unsicheren Lieferketten, hohen Inflationsraten, massiv steigenden Baupreisen sowie drastischen Leitzinserhöhungen – und am Ende zu Marktverwerfungen gerade in der Immobilienbranche. Folge waren Jahresfehlbeträge der Pensionskasse 2023 und 2024 von insgesamt 22,7 Millionen Euro, die durch Eigenkapital ausgeglichen wurden, das nun weitgehend aufgezehrt ist, was zur aktuellen Unterschreitung der Solvabilitätskapitalanforderung geführt hat.
Kürzungen ab November 2025, die von Trägern auszugleichen sind
Die jetzige Bafin-Verfügung bedeutet, dass die fast 5.400 Anwärter und knapp 9.300 Rentner mit geringeren Ansprüchen beziehungsweise Renten von der Kasse rechnen müssen. Die Bestände werden weiter betreut und die Leistungen bis Oktober 2025 in unveränderter Höhe ausgezahlt. Wie viel Leistung gekürzt werden muss, beschließt die Vertreterversammlung im Frühjahr 2026, wenn der Jahresabschluss 2025 fertig und geprüft ist.
"Was den Anwärtern und Rentnern dann an Leistungen gekürzt wird, müssen die Trägerunternehmen und in Einzelfällen der Pensions-Sicherungsverein ausgleichen", sagte Vorstand Ralf Langhoff dem Online-Branchendienst "Pensions Industries". Ob die Kasse ihre Dienstleistungen als Verwalter von Kapitalanlagebeständen und dem daraus resultierenden Meldewesen für andere Pensionskassen weiterführen darf, ließ Langhoff offen. Doch die Bafin-Verfügung verbietet das eigentlich.
Mehrere kleine Pensionskassen in ähnlicher Lage
Das Vorgehen der Aufsicht erinnert an ähnlich gelagerte Fälle bei kleineren Pensionskassen in der Vergangenheit, denn die Bafin hat solche Kassen schon länger unter Beobachtung. So mussten 2018 die überbetriebliche Kölner Pensionskasse (2002 gegründet) und ihre Schwester, die Pensionskasse der Caritas (gegründet 1952), das Neugeschäft einstellen und dürfen seither nur noch die Bestände verwalten. Die Deutsche Steuerberater-Versicherung, Pensionskasse des steuerberatenden Berufs, folgte 2019.
Die Kassen senkten ihre Verrentungsfaktoren nicht nur für künftige Beitragszahlungen (Future Service), sondern auch für die Vergangenheit (Past Service). Dies bedeutete Rentenkürzungen nicht nur für die Zukunft, sondern auch für bereits "erdiente" Ansprüche. Auch hier mussten Trägerunternehmen die Leistungskürzungen ausgleichen. (dpo)















