Die Finanzaufsicht Bafin hat Maßnahmen gegen die Deutschland-Tochter der britischen Großbank Standard Chartered ergriffen. Das Institut mit Sitz in Frankfurt am Main muss sicherstellen, dass seine Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist. Zudem muss es zusätzliche Eigenmittel vorhalten, bis die organisatorischen Mängel beseitigt sind. Das teilte die Behörde am Dienstag (16.12.) mit.

Eine Sonderprüfung im ersten Quartal hatte ergeben, dass bei der Standard Chartered Bank AG die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation in Teilen der geprüften Bereiche nicht gegeben war. "Betroffen waren die Prozesse der Kreditgewährung sowie die Prozesse zur Ermittlung der Risikotragfähigkeit", schreibt die Bafin. Dies sei ein Verstoß gegen Paragraf 25a, Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG).

Enge Kooperation mit der Bafin
"Wir arbeiten eng mit der Bafin zusammen, um Abhilfe für die Ergebnisse aus ihrer Sonderprüfung zu schaffen", betonte die Bank gegenüber der Nachrichtenagentur "Reuters". Standard Chartered habe "bereits Korrekturmaßnahmen ergriffen". Die Aktivitäten in Europa seien sehr wichtig für die Großbank, die weiter in die Region investiere. (fp)