Bafin: NordLB muss Mängel bei Geldwäscheprävention beseitigen
Die Finanzaufsicht Bafin schaut genau hin, ob Wertpapierinstitute geeignete Prozesse zur Prävention von Geldwäsche und zur Vermeidung von Terrorismusfinanzierung haben. Die NordLB fiel dabei durch – und muss nun die entsprechenden Mängel beseitigen.
Die NordLB muss Maßnahmen ergreifen, um "gewichtige Mängel in der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung" zu beseitigen. Das hat die Finanzaufsicht Bafin angeordnet, wie es in einer Mitteilung am Montag (3.8.) hieß.
Die Bafin hat nach eigenen Angaben festgestellt, dass bei der NordLB entsprechende Mängel im Bereich der Aktualisierung von Kundendaten vorliegen. Die Mängel betreffen Kundensorgfaltspflichten, namentlich wurden Defizite in den Prozessen und ein erheblicher Rückstand bei der Aktualisierung von Kundendaten festgestellt. Das Institut verstieß laut Bafin damit gegen Vorgaben des Geldwäschegesetzes.
Neues Konzept zur Kundendatenaktualisierung
Die Bafin hat daher angeordnet, dass die NordLB sowohl ein Konzept zur Kundendatenaktualisierung vorlegen und umsetzen muss als auch sämtliche nicht aktualisierten Kundendaten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf einen aktuellen und vollständigen Stand bringen muss.
"Wir arbeiten intensiv an der Umsetzung der Anforderungen und haben entsprechende Maßnahmen initiiert. So wurde das geforderte Konzept bereits entwickelt und wird konsequent umgesetzt. Durch diese Schritte konnten inzwischen deutliche Fortschritte erzielt werden", erklärte die NordLB auf Anfrage von "Bloomberg". Die Anordnung beziehe sich auf Weiterentwicklungs- und Harmonisierungserfordernisse in bestehenden Prozessen, jedoch nicht auf ein generelles Versagen des Präventionssystems. (Bloomberg/jb)















