Bafin: Rechtsprofessor plädiert für mehr Rechte beim Verbraucherschutz
Die Bafin soll Verbraucher schützen. Allerdings sind ihre rechtlichen Befugnisse dafür nicht groß. Ein Rechtsprofessor fordert in einem von Verbraucherschützern beauftragten Gutachten, das zu ändern.
Der Gesetzgeber muss die Befugnisse der Finanzaufsicht Bafin klarer und umfassender definieren, damit die Behörde ihrem vor rund acht Jahren erhaltenen Auftrag des kollektiven Verbraucherschutzes auch wirkungsvoll nachkommen kann. Das geht aus einem Gutachten des Rechtswissenschaftlers Peter Rott von der Universität Oldenburg hervor, das die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) in Auftrag gegeben hat und das dem "Handelsblatt" vorliegt.
Rott führt in dem Gutachten unter anderem ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt an. Dieses hatte eine Unterlassungsverfügung der Bafin gegen die Erhebung von Negativzinsen aufgehoben, nachdem eine Bank Einspruch erhoben hatte. Die Begründung des Verwaltungsgerichts: Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu der strittigen Frage stehe aus und müsse von der Bafin berücksichtigt werden (Az. 7 K 2237/20.F).
Professor Rott: Banken können Rechtsdurchsetzung durch die Bafin torpedieren
Die Auffassung, dass die Behörde immer eine Entscheidung des BGH abwarten müsse, ist nach Einschätzung von Rott jedoch problematisch, weil Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern so häufig mit einem Vergleich enden würden. Auf diese Weise hätten Banken die Möglichkeit, "nicht nur die höchstrichterliche Klärung von Rechtsfragen, sondern auch noch die Rechtsdurchsetzung durch die Bafin zu torpedieren", zitiert das "Handelsblatt" den Gutachter.
Das zweite Beispiel dreht sich um die Allgemeinverfügung der Bafin zu Prämienverträgen. Die Aufsicht hatte die Institute im Juni 2021 dazu verpflichtet, betroffene Kunden über die Unwirksamkeit einer darin enthaltenen Zinsanpassungsklausel zu informieren, ihnen eine Zinsnachberechnung zuzusichern oder einen Änderungsvertrag anzubieten. Allerdings hatten mehr als 1.100 Banken und Sparkassen dagegen Widerspruch eingelegt. Laut "Handelsblatt" muss ein Verwaltungsgericht den Sachverhalt klären – zum Nachteil der Verbraucher, deren Ansprüche in der Zwischenzeit verjähren können. Der Rechtsprofessor fordert daher eine verjährungshemmende Wirkung für die Verfügungen der Bafin.
Keine Gesetzesänderungen in Planung
Die Aufsicht selbst beschwichtigt: "Das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main ist noch nicht rechtskräftig. Es wäre daher verfrüht, dieses als Anlass für eine Gesetzgebungsinitiative zu nehmen", sagte eine Bafin-Sprecherin der Wirtschaftszeitung. Die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen sei zudem "ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, keine Besonderheit des Bafin-Aufsichtsrechts".
"Die beiden genannten Fälle geben daher aus unserer Sicht – jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt – keinen Anlass, eine Erweiterung der Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung anzustreben", wird die Sprecherin weiter zitiert. Auch aus dem Bundesfinanzministerium ist laut "Handelsblatt" nicht zu hören, dass Gesetzesänderungen für größere Durchgriffsrechte der Bafin in Arbeit seien. (jb)