Bafin schafft Erleichterungen für kleine Institute
In einer Aufsichtsmitteilung zeigt die Finanzaufsicht Bafin, welche Gestaltungsspielräume kleine Kreditinstitute in ihrem Risikomanagement haben und führt Erleichterungen ein. Davon dürften etwa drei Viertel der deutschen Banken und Sparkassen profitieren, schätzt die Behörde.
Die Finanzaufsicht Bafin stellt in einer aktuellen Aufsichtsmitteilung Erleichterungen für kleine Kreditinstitute vor. Gleichzeitig weist die Behörde auf bereits bestehende Spielräume hin, die Banken nicht immer nutzen. Beides solle einen entscheidenden Beitrag zur Entbürokratisierung leisten, erklärt Raimund Röseler, Exekutivdirektor Bankenaufsicht bei der Bafin, in einem ergänzenden Interview zur Aufsichtsmitteilung auf der Website der Aufsicht.
Erleichterungen soll es etwa in puncto Stresstest geben. "Kleine Institute können künftig auf inverse Stresstests verzichten – also auf Tests, mit denen untersucht wird, welche Ergebnisse das Überleben des Instituts gefährden könnten", so Röseler. Zudem müssen sie nur noch einen statt drei Liquiditätsstresstests pro Jahr durchführen.
Vereinfachungen im Berichtswesen
Auch im Berichtswesen erlaubt die Bafin Vereinfachungen. "Zum Beispiel müssen kleine Institute ihre Gesamtrisikoberichte nicht mehr vierteljährlich erstellen, wenn sich im abgelaufenen Quartal in den entsprechenden Teilen des Gesamtrisikoberichts keine relevanten Änderungen ergeben haben", erläutert Röseler. Die Informationen zur Überwachung und Strategie der Kapitalplanung, die bisher jeder Gesamtrisikobericht enthalten musste, haben kleine und nicht komplexe Institute sogar nur noch alle zwei Jahre zu überprüfen.
Bereits bestehende Spielräume zeigt die Bafin unter anderem beim Auslagerungsmanagement auf. Kleine Institute können verstärkt das gruppen- oder verbundinterne Auslagerungsmanagement anstelle eines eigenen Managements nutzen. "Auslagerungen nehmen immer mehr zu. Die Institute dürften sehr von diesen Spielräumen profitieren", sagt Röseler im Interview.
Klarere Definition
Die Klarstellungen und Erleichterungen gelten für kleine und sehr kleine Institute. Welche Banken und Sparkassen als solche einzustufen sind, ist in den aufsichtlichen Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk) definiert. "Darin waren bisher schon Öffnungsklauseln für kleine Institute enthalten, die von bestimmten Schwellenwerten abhingen", so Röseler. Diese Schwellenwerte seien aber nicht immer deckungsgleich mit der europäischen Eigenmittel-Verordnung, also der Capital Requirements Regulation (CRR), gewesen, die die Institute auch erfüllen müssen.
"Das war unübersichtlich", konstatiert der Bafin-Exekutivdirektor. "Künftig werden wir uns – von wenigen Ausnahmen abgesehen – in den MaRisk an der Definition der CRR orientieren", sagt er. Als kleine Institute im Sinne der MaRisk gelten dann die Banken und Sparkassen, die nach Artikel 4 Absatz 1 Nr. 145 CRR kleine und nicht komplexe Institute sind. Die Bafin rechnet damit, dass etwa 950 Häuser, also drei Viertel der deutschen Kreditinstitute, aus den Erleichterungen und Klarstellungen Nutzen ziehen werden.
Regulierung wird nicht laxer
Dass die Bafin Probleme bei Kreditinstituten aufgrund der Vereinfachungen künftig eher übersieht, befürchtet Röseler nicht. "Mehr Proportionalität bedeutet ja nicht, dass die Regulierung kleinerer Banken laxer werden soll", erklärt er im Interview auf der Website der Finanzaufsicht. Die Erleichterungen und der Gestaltungsspielraum der Institute gingen ganz klar nicht zu Lasten des Risikomanagements. (am)