Die Finanzaufsicht Bafin hat am Mittwoch (15.10.) eine Produktinterventionsmaßnahme für sogenannte Turbo-Zertifikate erlassen. Sie tritt im Juni 2026 in Kraft, wie die Aufsicht mitteilt. Im Mai hatte die Behörde diesen Schritt angekündigt und ein Konsultationsverfahren und eine öffentliche Anhörung gestartet. Ziel der Bafin ist es, den Anlegerschutz im Handel mit diesen hochspekulativen Hebelprodukten zu stärken.

Daher beschränkt die Produktinterventionsmaßnahme künftig die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Turbo-Zertifikaten an Kleinanleger mit Sitz in Deutschland. Emittenten, Anbieter und Intermediäre müssen laut Mitteilung der Bafin künftig eine standardisierte Risikowarnung anzeigen. Intermediäre müssen darüber hinaus vor Erwerb der Zertifikate prüfen, ob Anleger die Funktionsweise der Produkte verstehen. Zudem dürfen Broker keine monetären und nicht-monetären Vorteile wie etwa reduzierte Ordergebühren oder Neukundenboni gewähren.

Anleger sollen sich über Risiken im Klaren sein
"Mit dieser Maßnahme stellen wir sicher, dass Kleinanleger sich über die besonderen Risiken von Turbo-Zertifikaten im Klaren sind, bevor sie investieren", lässt sich Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor Wertpapieraufsicht und Asset Management, zitieren. "Turbo-Zertifikate können erhebliche Verluste verursachen – umso wichtiger ist es, Transparenz herzustellen und das Risikobewusstsein der Anleger zu schärfen."

Die Bafin hatte aufgrund einer umfassenden Marktuntersuchung zu Turbo-Zertifikaten erhebliche Bedenken beim Anlegerschutz angemeldet. So hatte ein Großteil der Kleinanlegerinnen und Kleinanleger (74,2%) über einen Untersuchungszeitraum von fünf Jahren beim Handel mit Turbo-Zertifikaten Verluste erlitten. Die Bafin bemängelte in puncto Anlegerschutz vor allem die hohe Komplexität von Turbo-Zertifikaten sowie die Vermarktungs- und Vertriebspraktiken bei diesen Produkten. (fp)