Bafin: So müssen Banken und Broker Crashs beim Aktienhandel vorbeugen
Gerade bei Börsenturbulenzen wollen viele Anleger handeln. Technische Störungen sind daher besonders ärgerlich. Damit es bei Banken und Brokern nicht wieder zu ähnlichen Ausfällen wie Anfang April kommt, hat die Bafin den Instituten in einer Aufsichtsmitteilung eine To-Do-Liste gegeben.
Die Finanzaufsicht Bafin hat am Montag (25.8.) eine sogenannte Aufsichtsmitteilung veröffentlicht, in der sie ausführt, welche Verpflichtungen Banken und Neobroker in Bezug auf ihre Handels- und Ordersysteme haben. "Kundinnen und Kunden müssen sich darauf verlassen können, dass ihr Broker seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt. Und zwar immer. Also auch dann, wenn es außergewöhnlich viele Zugriffe auf die Systeme gibt. Das gilt insbesondere für das Kerngeschäft eines Brokers: den Handel von Wertpapieren", lässt sich Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor der Bafin für Wertpapieraufsicht und Asset Management, in einer Meldung der Aufsicht zitieren.
Anlass und Hintergrund sind die Probleme, die einige Wertpapierdienstleister infolge der Börsenturbulenzen Anfang April dieses Jahres hatten. Die Beschwerden damals reichten von Problemen, überhaupt aufs Depot zuzugreifen, über sehr lange Ladezeiten bis hin dazu, dass Depotwerte und Kurse nicht abrufbar waren und mitunter Orders sehr verzögert ausgeführt wurden.
Verschiedene Gesetze als Basis
Schon damals hatte die Aufsicht einige Wertpapierdienstleister aufgefordert, Stellung zu den Problemen zu beziehen. Nun konkretisiert die Behörde unter Verweis auf Paragraf 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) und Paragraf 80 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 Nummer 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie Artikel 7 der EU-Verordnung 2022/2554, was die Unternehmen machen müssen.
Die Liste umfasst regelmäßige Checks ("Last- und Performance-Tests"), damit die Handels- und Ordersysteme technisch einwandfrei arbeiten. "Die Bafin erwartet, dass sie dabei außergewöhnliche Stressszenarien auf Basis des Mehrfachen der durchschnittlichen Alltagslast berücksichtigen. Last- und Performance-Tests, die solche außergewöhnlichen Stressszenarien nicht berücksichtigen, erachtet die Bafin als nicht angemessen", heißt es in der Mitteilung.
Notfallplan
Ferner müssen Banken und Broker einen "klar strukturierten Notfallplan" in der Schublade haben. Dazu gehört auch eine klare Kundenkommunikation. Kunden müssen bei technischen Störungen "auf den üblichen Kommunikationswegen und an hervorgehobener Stelle informiert werden – vor allem über den Umfang der Einschränkungen der Wertpapierdienstleistungen". Ebenso müssen Banken und Broker über eventuelle alternative Handels- und Orderwege informieren.
Schließlich müssen die Institute einen geeigneten Beschwerdeprozess aufsetzen. "Uns ist bewusst, dass sich technische Störungen nicht für alle Zeiten komplett ausschließen lassen. Wichtig ist für uns: Wenn es trotz aller Bemühungen zu Einschränkungen kommt, dann sind angemessener Kundenservice und ein gut funktionierendes Beschwerdemanagement das A und O", erläutert Pötzsch. (jb)















