Die Finanzaufsicht Bafin hat eine Reihe von Lebensversicherern aufgefordert, bei Riester-Rentenversicherungsverträgen keine Doppelprovisionen mehr zu berechnen. Nach eigenen Angaben haben die betroffenen Gesellschaften schriftlich bestätigt, diese Praxis künftig zu unterlassen. Bei den betroffenen Verträgen handelt es sich private Altersvorsorgeverträge nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG).  

Die Behörde schreibt in einem entsprechenden Beitrag in der Oktober-Ausgabe ihres Journals, dass sie habe bei 20 Versicherern gepüft, ob diese in der Vergangenheit während der Laufzeit der Verträge erneut Vertriebs- und Abschlusskosten verlangt hatten. Wie viele Unternehmen ihre Praxis tatsächlich ändern mussten, legt die Behörde nicht offen. Vor rund fünf Wochen berichtete aber das für Versicherungsthemen zuständige Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Hamburg,bei einer Umfrage hätten 15 von 34 Gesellschaften bestätigt, dass sie ihr Vorgehen verändern mussten.

Grundlage für Doppelprovisonen: Paragraf 165 VVG
Als Begründung für die Doppelprovisionen führten die Gesellschaften Änderungen der Höhe der staatlichen Zulagen oder der gezahlten Beiträge während der Ansparphase an. Die Versicherer interpretierten eine Senkung des Eigenbeitrags als Teilbeitragsfreistellungen nach Paragraf 165 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Jede später getätigte Wiedererhöhung des Beitrags wird dann wie ein Neuabschluss des Vertrags behandelt und führt zu neuen Kosten.

Die Bafin hat die Versicherer nun aber darauf hingewiesen, dass das Bundesfinanzministerium diese Praxis in einem Schreiben vom 14. März 2019 (Randziffer 29) als unwirksam eingestuft hat. Die Aufsicht geht daher davon aus, dass die Versicherer keine doppelten Vertriebskosten erheben werden. (jb)