Die deutsche Finanzaufsicht hat die Privatbank M.M. Warburg mit einem Bußgeld in Höhe von 750.000 Euro belegt. Anlass war eine Zinszahlung auf nachrangige Anleihen im Jahr 2023, obwohl die Bank im Vorjahr einen Verlust ausgewiesen hatte.

Die Privatbank habe damit gegen die europäische Eigenmittelverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) verstoßen, teilte die Bafin am Montag (29.12.) mit. Demnach dürfen Kreditinstitute Zinsen auf sogenannte Additional-Tier-1-Instrumente (AT1) nur dann zahlen, wenn sie einen Gewinn erwirtschaften.

Verlust im Jahr 2022
Aus Unternehmensunterlagen geht hervor, dass M.M. Warburg im Jahr 2022 einen Verlust von 34,6 Millionen Euro verzeichnete. Zurückzuführen war dies auf eine Reihe von Belastungen, die im Zuge der Neuausrichtung des Geschäfts verbucht wurden.

Die Presseabteilung der Bank reagierte zunächst nicht auf Anfragen. Die Bafin erklärte, ihr Bußgeldbescheid sei seit dem 12. November rechtskräftig.

AT1-Anleihen im Fokus der Aufseher
AT1-Anleihen stehen seit einiger Zeit im Fokus intensiver Debatten unter europäischen Aufsichtsbehörden. Deutsche Vertreter äußerten dabei insbesondere die Sorge, dass diese Instrumente nur begrenzt zur Verlustabsorption geeignet seien, da Banken das Stigma vermeiden wollten, Kuponzahlungen auszusetzen oder die Anleihen abzuschreiben. (mb/Bloomberg)