Die Finanzaufsicht Bafin möchte den Vertrieb von sogenannten Turbo-Zertifikaten an private Investoren beschränken. Dafür wird sie eine Allgemeinverfügung erlassen, die sie bis zum 3. Juli zur Konsultation stellt, wie die Behörde mitteilt. Anlass der erst dritten Produktintervention der Aufsicht, nach den Beschränkungen für Differenzkontrakte mit Nachschusspflicht (Contracts for Difference, CFDs) und Futures mit Nachschusspflicht, ist eine aktuelle Marktuntersuchung der Bafin

Diese Untersuchung hatte ergeben, dass drei Viertel der Privatanleger mit Turbo-Zertifikaten zum Teil hohe Verluste erleiden. Mit den Zertifikaten können Investoren gehebelt an den Kursentwicklungen von Aktien, Indizes oder Rohstoffen partizipieren, allerdings auch Totalverluste erleiden, wenn bestimmte Kursschwellen erreicht werden. Zudem hat die Bafin Bedenken wegen der Komplexität der Turbos sowie deren Vermarktungs- und Vertriebspraktiken. In aller Regel interessieren sich nur Selbstentscheider für die Hebelprodukte, im Beratermarkt spielen sie keine Rolle.

Mehrere Auflagen
Die Bafin plant daher, dass die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf der Turbo-Zertifikate nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein soll. Die Adressaten – Intermediäre, Emittenten und Anbieter – müssen künftig eine Reihe an Regeln beachten. Dazu gehört eine standardisierte Risikowarnung, dass sieben von zehn Kleinanlegerinnen und Kleinanlegern Verluste erleiden, wenn sie mit Turbo-Zertifikaten handeln. Die Risikowarnung muss in jeder Mitteilung zu den Zertifikaten platziert werden.

Die Adressaten dürfen ferner keinen Bonus gewähren, der Anlegern Anreize für den Handel mit Turbo-Zertifikaten bietet. So dürfen beispielsweise Ordergebühren nicht reduziert oder erlassen werden und es darf auch keinen Neukundenbonus geben. Auch nicht-monetäre Vorteile wie beispielsweise bevorzugter Kundenservice oder Geschenke sind nicht erlaubt.

Regelmäßige Tests
Zudem müssen Intermediäre, Emittenten und Anbieter eine erweiterte Angemessenheitsprüfung für Turbo-Zertifikate vornehmen. In einem Test sollen die wesentlichen Produkteigenschaften vermittelt werden. Kleinanlegerinnen und Kleinanleger müssen mindestens sechs Fragen zum Handel mit den Produkten beantworten können, bevor sie diese erwerben dürfen. Der Test muss alle sechs Monate wiederholt werden. (jb)