Die Bundesregierung hat sich auf die Reform der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) verständigt. Dies berichten die Deutsche Presse Agentur (DPA) sowie die "Stuttgarter Zeitung" und die "Stuttgarter Nachrichten" übereinstimmend. Der Bundestag soll über das neue Gesetz am 1. Juni 2017 beraten. Das geht aus der Tagesordnung der Bundestagssitzung hervor, die für dieses Datum anberaumt ist. 

Damit steht fest, dass auch das zuletzt besonders heftig diskutierte Garantieverbot kommen wird. Es ist Teil des neuen Sozialpartnermodells, das wiederum den Kern des Betriebsrentenstärkungsgesetzes darstellt. Das Garantieverbot ist in Paragraf 244b des Referentenentwurfs festgelegt.

Der Paragraf sieht vor, dass die Träger der betrieblichen Altersvorsorge, etwa Pensionsfonds, Pensionskassen oder Versicherer, reine Beitragszusagen nur dann umsetzen dürfen, wenn sie dafür keine Verpflichtungen eingehen, die garantierte Leistungen enthalten. Damit wäre weder der Erhalt der eingezahlten Beiträge noch eine bestimmte Höhe der späteren Rente zugesichert.

Revolutionäre Änderung
Mit dem Garantieverbot möchte Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) die Arbeitgeber bei der Betriebsrente aus der Haftung entlassen und so die Popularität und Verbreitung der bAV fördern. Das geplante Verbot gilt unter vielen Experten sozialpolitisch als revolutionäre Änderung. Fondsgesellschaften würde es den Zutritt zu einem Markt eröffnen, den bisher die Versicherer dominierten.

Die Assekuranz war gegen das Garantieverbot lange Sturm gelaufen. Immerhin würden die Versicherer damit ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal verlieren, denn sie sind die Einzigen, die überhaupt Garantien geben können (lesen Sie hierzu auch den Kommentar von FONDS professionell-Redakteurin Andrea Martens).

Unterstützung hatten die Versicherungsunternehmen von Seiten der Linken sowie der CSU bekommen. Erst Anfang Mai hatte die CSU Einspruch gegen ein generelles Garantieverbot eingelegt – offenbar ohne Erfolg.

Weg frei zum Gesetz
Mit der Verständigung der Bundesregierung werde nun der Weg für die Gesetzgebung frei, schreibt die "Stuttgarter Zeitung". Die Ministerien seien beauftragt, die Einigung in Gesetzestexte zu gießen. Die Koalition wolle die Verständigung auf die Reform der Betriebsrente Anfang kommender Woche offiziell verkünden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales konnte auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE allerdings bislang nicht bestätigen, dass tatsächlich eine Einigung erzielt wurde. (am)