Bericht: Finanzministerium moniert GmbH-Investmentfonds
Private Fondsstrukturen ermöglichen es vermögenden Anlegern, Kapitalerträge über Jahre ohne steuerliche Vorabpauschale anzuhäufen. Das Bundesfinanzministerium nimmt die Praxis nun genauer unter die Lupe, berichtet das "Handelsblatt".
Mit der Investmentsteuerreform vor acht Jahren ist der GmbH-Investmentfonds als neues Fondsvehikel entstanden. Er ermöglicht es überwiegend vermögenden Anlegern, die Abgeltungssteuer über längere Zeit aufzuschieben. Das geht aus dem Evaluierungsbericht des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Investmentsteuerreform hervor, wie das "Handelsblatt" schreibt.
Steueraufschubmodell
Der Bericht beschreibt demnach, wie das Schlupfloch funktioniert: "Die Erkenntnisse deuten darauf hin, dass vermögende Steuerpflichtige die GmbH-Investmentfonds zur temporären Abschirmung gegen die Abgeltungssteuer einsetzen." Solange sie ihr Vermögen in diesen Vehikeln belassen und sämtliche Erträge thesaurieren, zahlen sie teilweise keinerlei Steuern.
Laut "Handelsblatt" schätzen Steuerberater, dass es in Deutschland eine niedrige dreistellige Zahl solcher GmbH-Investmentfonds gibt. Diese hätten allerdings eine enorme Größe. "GmbH-Investmentfonds lohnen sich wegen der administrativen Kosten häufig erst ab einem Anlagevermögen von 50 Millionen Euro", sagte Felix Becker, Steuerberater bei der Kanzlei Juhn, gegenüber der Zeitung.
Struktur für große Vermögen
In einem GmbH-Investmentfonds wird Vermögen von einem oder mehreren Investoren, etwa einer Familie, verwaltet. Die GmbH dient dabei als Fondshülle für das eigentliche Wertpapierdepot. Die Strukturen bleiben im unregulierten Bereich und sind damit weder für die Aufsicht noch für das Finanzamt transparent.
Solange innerhalb des GmbH-Investmentfonds lediglich umgeschichtet wird und keine Ausschüttungen erfolgen, fallen für die Gesellschafter keine Steuern an. Über die Jahre entsteht dadurch ein erheblicher Stundungseffekt. Dass GmbHs überhaupt als Fondshülle genutzt werden können, geht darauf zurück, dass im Zuge der Investmentsteuerreform der Rechtsformzwang aufgehoben wurde.
Fehlender Rücknahmepreis
Im Unterschied zu Publikumsfonds, bei denen jährlich eine Vorabpauschale anfällt, wird der Steuerstundungseffekt bei GmbH-Investmentfonds mit großen Portfolios bislang teilweise nicht einmal abgeschwächt. Im Bericht heißt es dazu: Bei GmbH-Investmentfonds würde regelmäßig kein Rücknahmepreis ermittelt, sodass eine Berechnungskomponente für die Vorabpauschale fehle.
Es wird erwartet, dass das Bundesfinanzministerium die Besteuerungslücke schließen wird. Denkbar wäre etwa eine gesetzliche Regelung zur Berechnung der Vorabpauschale, wenn kein Rücknahmepreis vorliegt. (jh)














