Die beiden Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD haben vergangene Woche (11.6.) das "Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten" im Bundestag beschlossen. Die neuen Vorschriften entlasten auch künftige gewerbliche Versicherungs-, Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler sowie Honorar-Finanzanlagenberater, wenn sie ihr Gewerbe neu anmelden. Zudem gibt es weitere Erleichterungen für Immobilienmakler.

Konkret ändert das neue Gesetz Paragraf 6a Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO), sodass die sogenannte "Genehmigungsfiktion" nun auch für die oben genannten Vermittler mit den Erlaubnissen gemäß Paragraf 34d, 34f, 34i und 34h GewO gelten wird. Damit ist nichts anderes gemeint, als dass der Antrag bei einer Behörde für die Ausübung bestimmter erlaubnispflichtiger Gewerbe automatisch als erteilt gilt, wenn die Behörde nicht innerhalb von drei Monaten entscheidet. Das erleichtert den Start eines Gewerbes. 

Keine Weiterbildung mehr für Immobilienmakler
Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter kamen schon mit Einführung der EU-Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG in den Genuss der "Genehmigungsfiktion". Für Immobilienmakler (§34c GewO) entfällt nun zusätzlich auch die Pflicht zur Weiterbildung, Wohnimmobilienverwalter (§34c GewO) müssen dagegen weiterhin Weiterbildungsmaßnahmen besuchen.

Mit dem Gesetz sollen laut Mitteilung des Bundestages "im Interesse des Bürokratierückbaus" entbehrliche und nicht zwingend erforderliche Vorschriften und Berichtspflichten gestrichen werden. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) soll der Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand reduziert werden. (jb)