Bundesbank plädiert für höhere Abschläge bei frühzeitigem Rentenbeginn
Deutschland hat wie alle Industriestaaten ein Demographieproblem. Immer weniger Jüngere müssen eine wachsende Gruppe von Rentnern unterstützen. Verschärft wird das Problem durch den vorzeitigen Rentenbeginn vieler. Die Bundesbank schlägt daher vor, die in dem Fall erhobenen Abschläge zu erhöhen.
Die Bundesbank hält die von der schwarz-roten Regierungskoalition geplante "Aktivrente", mit der Senioren trotz Rentenantritt länger für den Arbeitsmarkt erhalten bleiben sollen, für wenig durchschlagskräftig. Sie schlägt vielmehr eine Änderung der Regeln für einen vorzeitigen Rentenbeginn vor, um das Demographieproblem zu lösen, dass Menschen immer länger leben und immer weniger Jüngere deren Renten finanzieren müssen.
Für längere Erwerbsleben sei es "umso bedeutsamer, das gesetzliche Rentenalter (für die Zeit nach 2031) und die Altersgrenze für den frühestmöglichen Rentenzugang an die Lebenserwartung zu koppeln und die vorgezogene abschlagsfreie Rente zu beenden", zitieren die Nachrichtenagentur "dpa" und das "Handelsblatt" aus dem Monatsbericht der Bundesbank für Juni.
0,3 Prozent Abschlag je Monat
Aktuell können Erwerbstätige vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters von 67 Jahren vorzeitig in Rente gehen, wenn sie 63 Jahre alt sind und mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen können. Allerdings sind dann Abschläge fällig – nämlich 0,3 Prozent pro Monat, den er oder sie früher in Rente geht.
Die Bundesbank hält diesen Abschlag für zu niedrig und plädiert für eine Neuberechnung. Die Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat machten "einen vorgezogenen Rentenzugang für Versicherte attraktiver" und verursachten "finanzielle Lasten" für die gesetzliche Rentenversicherung, schreiben die Volkswirte den Meldungen zufolge.
0,5 Prozent mehr bei längerer Arbeitszeit
Zugleich seien die Zuschläge von 0,5 Prozent pro Monat für diejenigen, die ihre Rente erst mit Verspätung antreten, auf Basis der angestellten Berechnungen "derzeit eher zu hoch". Gemäß geltender Rechtslage seien Abschläge wie Zuschläge unabhängig vom genauen Zeitpunkt des Rentenbeginns.
"Viel spricht dafür, Ab- und Zuschläge nach dem Abstand zum gesetzlichen Rentenalter zu staffeln, um sie neutral auszugestalten", wird aus dem Bericht zitiert. "Feste Prozentsätze sind zwar einfacher zu kommunizieren. Allerdings berücksichtigen sie damit den Einfluss des Rentenzugangszeitpunkts nicht systematisch."
Flexible Auf- und Abschläge
Besser wäre aus Sicht der Bundesbank, diese Ab- und Zuschläge nach dem Abstand des tatsächlichen Rentenzugangs zum gesetzlichen Rentenalter zu staffeln. Beispielsweise läge für eine Person des Jahrgangs 1964 der Abschlag im Alter zwischen 63 Jahren und 64 Jahren bei 0,37 Prozent pro Monat. Bei einem Rentenzugang zwischen dem 66. und 67. Lebensjahr wäre ein Abschlag pro Monat von 0,42 Prozent zu tragen, schreiben "dpa" und "Handelsblatt". (fp)