Bundesratsinitiative will "Geisterkonto"-Problem lösen
Auf vergessenen Bankkonten und Sparbüchern von Verstorbenen liegen mehrere Milliarden Euro. Um möglichen Erben die Auffindung der sogenannten "Geisterkonten" zu erleichtern, möchte das Land Niedersachsen eine Gesetzesinitiative für ein zentrales Register starten.
Mit einer Bundesratsinitiative will sich das Land Niedersachsen für ein gemeinsames Verzeichnis sogenannter "Geisterkonten" einsetzen. Damit sind verwaiste Sparbücher oder Bankkonten gemeint, die seit Jahren keine Bewegungen mehr aufweisen, weil deren Inhaber verstorben sind. Über das zentrale Verzeichnis sollen Erben Auskunft über das Vermögen von verstorbenen Angehörigen erhalten können, statt mühsam einzelne Kreditinstute auf ihrer Suche abzuklappern. Das meldet das "Handelsblatt" unter Berufung auf eine Mitteilung der Landesregierung in Hannover.
"Es besteht dringender Handlungsbedarf", sagt Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) laut der Meldung. "Bei den Kreditinstituten sammelt sich Geldvermögen, das den rechtmäßigen Erben vorenthalten bleibt. Wir brauchen eine allgemein zugängliche Informationsquelle über Vermögensanlagen, wenn in angemessener Zeit kein Erbe in Anspruch genommen wurde."
Milliarden Euro auf verwaisten Konten
Das Problem der Geisterkonten ist schon länger bekannt, Vorstöße zur Lösung und damit auch zum Zugriff auf die geschätzt bis zu neun Milliarden Euro gab es ebenfalls schon. Der Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE) fordert seit einigen Jahren die Einrichtung eines zentralen Registers. Die Experten begründen ihre Forderung unter anderem damit, dass Erben beim Durchstöbern der papiernen Unterlagen bislang zumindest noch eine Chance hätten, alte Sparbücher oder Konten per Zufall zu entdecken. Werden die Konten, wie vermehrt üblich, jedoch rein digital geführt, werden solche "Glückstreffer" seltener. Diese Begründung führt auch die niedersächsische Regierung an.
Der Gesetzentwurf sieht nun laut Handelsblatt vor, dass Banken vom Tod eines Kontoinhabers oder einer Kontoinhaberin erfahren sollen. Um die Kapitalertragssteuer abzuführen, kommunizieren die Geldinstitute ohnehin mit den Behörden. Diese sollen dann melden, wenn der Kontobesitzer gestorben ist. Auf diese Weise könnten die Banken selbst versuchen, mögliche Erben zu ermitteln. Bleibe dies aber erfolglos, sollen die Informationen an das Bundesamt für Justiz übermittelt werden, das ein öffentlich einsehbares Register im Internet veröffentlichen soll. Dort könnten Erben alle Informationen, abgesehen von der Höhe des Guthabens, finden, um Vermögensansprüche geltend zu machen.
Zurückhaltung bei Banken
Die Banken waren von der Idee eines zentralen Verzeichnis bislang allerdings nicht gerade begeistert. "Wir halten die Einrichtung eines zentralen Registers für nicht erforderlich", heißt es in einer Ende 2019 abgegeben Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft gegenüber dem "Tagesspiegel". Es existiere bereits eingespieltes Verfahren, mit dem Erben hierzulande nach Konten suchen könnten: Indem sie ihre Suchanfrage an die gängigen Anlaufstellen bei den einzelnen Bankenverbänden richten. Ein Grund für ihre Zurückhaltung bei der Unterstützung in diesem Fall dürfte sein, dass die Institute ja die Kontoführungsgebühren weiterhin einziehen. (jb)