Die Bundesregierung plant, die Besteuerung von Kryptowerten zu ändern. Die amtierende Koalition aus CDU/CSU und SPD verspricht sich davon Mehreinnahmen, die unter anderem zur Finanzierung der Investitionen in Sicherheit und Verteidigung dienen sollen. Das geht aus einer am Montag (6.7.) veröffentlichten Mitteilung des Bundesfinanzministeriums (BMF) zum Bundeshaushalt 2027 hervor. 

Details zur genauen Ausgestaltung der künftigen Kryptobesteuerung nennt das BMF nicht. Mehreren übereinstimmenden Medienberichten zufolge soll aber die aktuell geltende einjährige Haltefrist entfallen, nach der Gewinne aus Verkäufen von Kryptowerten steuerfrei sind – Details zu den aktuellen Regeln finden Sie hier. Stattdessen soll auf Erträge aus dem Handel mit digitalen Währungen wie Bitcoin und anderen Assets, die auf der Blockchain-Technologie beruhen, wie auf Kapitalerträge aus Wertpapieren die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent anfallen. 

Bestandsschutz für bestehende Kryptoinvestments?
Zudem sind einige andere Eckpunkte auch ungeklärt und müssen im nun startenden parlamentarischen Verfahren entschieden werden. Der "Süddeutschen Zeitung" zufolge ist etwa nicht bekannt, ob es einen Bestandsschutz für bestehende Kryptoinvestments gibt. Auch die Neuregelung der Verrechnung von Verlusttöpfen könnte spannend werden. Aktuell gilt, dass Verluste und Gewinne aus Kryptoanlagen mit dem Plus oder Minus aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften wie Immobilien-Deals verrechnet werden können. Künftig müssten Kryptoverluste dann wohl mit Gewinnen aus Fonds, ETFs oder Aktien verrechnet werden können, so die Zeitung.

Die Pläne der Regierung kommen, nachdem die Bundestagsfraktionen der Grünen sowie der Linken im Frühjahr Anträge zur Neubesteuerung von Gewinnen bei Bitcoin & Co. ausgearbeitet hatten. Demnach wollten die Grünen die bisher geltende einjährige Spekulationsfrist für Kryptowährungen ersatzlos streichen; auf Gewinne wäre der persönliche Einkommensteuersatz fällig gewesen. Der Antrag wurde vom Bundestag aber Ende Mai abgelehnt. (jb)