Nun ist es beschlossene Sache: Der Bundestag hat Freitagvormittag (27.3.) in zweiter und dritter Lesung das Altersvorsorgereformgesetz verabschiedet, nachdem sich die Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD am vergangenen Dienstag (24.3.) in einem Einigungspapier auf die Reform verständigt hatten. 

Kernpunkt des neuen Gesetzes ist das Altersvorsorgedepot, das keine Garantievorgaben vorschreibt und ohne den Zwang zur Verrentung in der Auszahlungsphase auskommt. Zudem wird es ein einfaches Standardmodell des Altersvorsorgedepots geben, bei dem lediglich zwei Fonds gewählt werden können und das ausschließlich online abschließbar ist. Für diese Version ist ein Kostendeckel in Höhe von einem Prozent vorgesehen. Zunächst hatte der Gesetzgeber eine Kostenbeschränkung von 1,5 Prozent angepeilt, diese aber nach heftigen Protesten vor allem vonseiten der Verbraucherschützer heruntergeschraubt.

Massiver Widerstand
Heftige Proteste aus der Finanzbranche löste in den vergangenen Tagen die überraschend in das Einigungspapier aufgenommene Einführung eines Standarddepots aus, das durch einen öffentlichen Träger verwaltet werden soll. Die staatliche Variante wird zusätzlich zum Standarddepot an den Markt gebracht, das private Gesellschaften verpflichtend im Programm haben müssen, wenn sie ein Altersvorsorgedepot anbieten. Es muss den gleichen Kriterien entsprechen wie die privat angebotenen Standardprodukte. 

Wenn der Staat selbst zum Marktteilnehmer werde, seien enorme Wettbewerbsverzerrungen zu befürchten, die privatwirtschaftliche Lösungen schwächen und die Angebotsvielfalt einschränken können, so die Befürchtung der Branche. Die Kritik verhallte jedoch ungehört: Das staatlich organisierte Standarddepot ist Teil des nun verabschiedeten Gesetzes.

Selbstständige sind dabei
Positiv bewertet die Finanz- und Versicherungsbranche die Tatsache, dass auch alle Selbstständigen in den Kreis der förderfähigen Erwerbstätigen aufgenommen werden und damit die Möglichkeit bekommen, ein Altersvorsorgedepot abzuschließen. Von der Riester-Rente waren sie ausgenommen.

Ebenfalls erfreulich ist die Anhebung der Grundzulage von 30 Cent für jeden angesparten Euro auf 50 Cent. Hier gilt eine Grenze von 360 Euro im Jahr. Für jeden weiteren angesparten Euro gibt es 25 Cent vom Staat dazu. Das gilt bis zu einem Sparbeitrag von jährlich 1.800 Euro. Die maximale zusätzliche Förderung für Eltern von 300 Euro pro Kind und Jahr wird es bereits bei einem Sparbeitrag von 25 Euro geben. Ursprünglich war dafür ein Sparbeitrag von 100 Euro pro Monat angedacht. Ab dem 1. Januar 2027 sollen die neuen Altersvorsorgeprodukte und die neue staatliche Förderung den Bundesbürgern zur Verfügung stehen. (am)