Bundestagsfraktion scheitert mit Steuerreform von Bitcoin & Co.
Während Anleger längst digital unterwegs sind und Kryptowerte immer beliebter werden, hinkt die Besteuerung von Bitcoin & Co. der Entwicklung hinterher. Ein Vorstoß der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Steuerregeln zu ändern, scheiterte kürzlich.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist mit einem Gesetzentwurf (Drucksache 21/5752) zur Reform der Besteuerung von Kryptowerten wie Bitcoin gescheitert. Lediglich die Fraktion Die Linke unterstützte die Grünen, wie der Pressedienst des Deutschen Bundestages mitteilte.
Die Grünen hatten geplant, die bisher geltende einjährige Spekulationsfrist für Kryptowährungen ersatzlos zu streichen. Auf Gewinne würde der persönliche Einkommensteuersatz fällig. Bislang sind Gewinne steuerfrei, wenn der Kryptowert mindestens ein Jahr gehalten wurde – Details der aktuellen Besteuerungsregeln für Kryptowerte finden Sie hier!
Gleiche Steuerregeln wie für Antiquitäten
Die rechtlichen Regelungen für die Steuerfreiheit von Kryptowerten sind aus Sicht der Grünen ursprünglich mit Blick auf andere Vermögensgegenstände geschaffen worden, etwa Antiquitäten. Es sei rechtlich sehr einfach, eine Besteuerung analog zu anderen Vermögensgegenständen einzuführen, heißt es in der Mitteilung des Bundestags.
Die grüne Fraktion verwies auch auf eine Studie der Frankfurt School of Finance, der zufolge mit Steuermehreinnahmen in Höhe von 11,4 Milliarden Euro zu rechnen sei. Allerdings habe man diese Zahl in der Kalkulation halbiert, da man konservativ agieren wolle. (jb)















