Den Gesetzentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Bundestagsdrucksache 21/4088, externer Link) hatte der Bundestag Ende Februar in erster Lesung beraten. Verbände und auch der Bundesrat haben Stellung dazu bezogen. Am Montag (16.3.) gab es eine Anhörung beim federführenden Finanzausschuss des Bundestages.

Im Vorfeld diskutierten am selben Tag ausgewiesene Kenner des Marktes für private Altersvorsorge (pAV) auf Einladung des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) in Berlin über kritische Details und stellten auch strategische Überlegungen an. Carsten Brodesser (CDU; Mitglied des Finanzausschusses) betonte, dass der im Gesetz angepeilte Kostendeckel für den Vertrieb von standardisierten Altersvorsorgeprodukten (maximal 1,5 Prozent Effektivkosten) unfair sei und die Produktvielfalt einschränke. "Er orientiert sich offenbar an den Kosten für eine gängige Fondspolice", so Brodesser in der Diskussion. Je strikter der Deckel, desto mehr Vertriebswege würden aber ausgeschlossen und damit auch mehr Verbraucher von der pAV.

Beratungsaufwand vor allem vor dem Abschluss
Vernünftige Produkte und Beratung kosteten eben Geld. "Und der Hauptaufwand entsteht nun einmal zu Beginn", ergänzte der CDU-Fachpolitiker. Die Vertriebskosten verpflichtend auf die gesamte Laufzeit von häufig 30 Jahren und mehr zu verteilen – wie es der Gesetzentwurf nun verlangt – statt bisher auf die ersten fünf Jahre, "wird Berater betriebswirtschaftlich überfordern, Vertriebskapazitäten umlenken und die Verbreitung der pAV massiv behindern", prognostiziert Brodesser.

Dass der Koalitionspartner SPD da anders tickt und sich sogar einen Kostendeckel von 0,5 Prozent vorstellen kann, wurde in den vergangenen Tagen bekannt. Leider sagte Michael Thews (SPD; Mitglied des Finanzausschusses) seine Teilnahme an der Diskussion am Vorabend ab – obwohl er den gleichen parlamentarischen Zeitplan hatte wie Brodesser.

Beratungspflicht ist gelebter Verbraucherschutz
Michael H. Heinz forderte vor allem die Beibehaltung der grundsätzlichen Beratungspflicht auch bei standardisierten Altersvorsorgeprodukten. "Dies entspricht den Vorgaben des Versicherungsvertragsgesetzes und ist gelebter Verbraucherschutz", so der BVK-Präsident. Schließlich sei Altersvorsorge ein komplexes Thema, das langfristige Entscheidungen erfordere und bei der eine qualifizierte Beratung durch Versicherungsvermittler unabdingbar sei.

Ohne fachkundige Unterstützung drohten Verbrauchern Fehlentscheidungen und eine unzureichende Absicherung. Außerdem sprach sich Heinz für eine Modernisierung der Zillmerung aus, "da die im Gesetzentwurf vorgesehene Streckung der Vergütung über die gesamte Vertragslaufzeit eine wirtschaftliche Beratung der Vermittler erschwert". Der BVK könne sich allenfalls eine Streckung auf bis zu zehn Jahre vorstellen, ansonsten wäre die Beratung zu "Riester 2.0" für Berater "etwa ab einem Alter von 40 Jahren wirtschaftlich nicht mehr darstellbar".  

Folgen der Vergütungsverteilung von fünf Jahren auf gesamte Laufzeit
Der BWL-Professor Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund stimmte Heinz zu und forderte zudem für das geplante Altersvorsorgedepot die Abschaffung des bei Online-Banken und Neobrokern üblichen beratungs- und haftungsfreien Produktvertriebes ("Execution only"). Zugleich kritisierte Beenken, dass das Gesetz nur unzureichend das Langlebigkeitsrisiko von Vorsorgesparern berücksichtige. Seine Studie "Altersvorsorgereformgesetz: Zeitrente versus Leibrente" (externer Link) zeige, dass die Lebenserwartung systematisch unterschätzt wird – bei knapp der Hälfte der Befragten um durchschnittlich 9,5 Jahre. So wird für den Geburtsjahrgang 2003 prognostiziert, dass 65 Prozent der Männer und 77 Prozent der Frauen das Alter von 85 Jahren überleben.

Dies wäre bei Altersvorsorgeprodukten, die Zeitrenten bis zum Endalter von 85 gewährten – wie es der Gesetzentwurf vorsieht –, problematisch. Beenken plädiert daher zusammen mit seinem Professoren-Kollegen Lukas Linnenbrink beim Altersvorsorgedepot für Zeitrenten bis zu einem Endalter von 95. Das entspräche ungefähr der Entwicklung der statistischen Lebenserwartung und würde zudem den Wettbewerbsunterschied zwischen reinen Anlageformen und Rentenversicherungen etwas reduzieren, zumal letztere nach dem Unisex-Prinzip kalkuliert werden müssten. "Nach jetzigem Stand dürften sich viele von den hohen Summen der Pläne bis 85 blenden lassen", fürchtet Beenken.  

Altersvorsorge zu komplex für beratungsfreien Umgang
Peter Schwark, früher langjähriger Vize-Hauptgeschäftsführer des Versichererverbandes GDV und inzwischen Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA), betonte ausdrücklich, dass die gesetzliche Beratung beim Vertrieb von AV-Produkten beibehalten werden muss. "Altersvorsorge ist objektiv eine komplexe Angelegenheit, was sich bei den künftig erlaubten Auszahlungsplänen eindrucksvoll bestätigen wird." Damit ging er indirekt auf Distanz zu seinem früheren Arbeitgeber, der kürzlich auch AV-Standardprodukte ohne Beratung ins Spiel gebracht hatte, damit Versicherer gegenüber Neobrokern nicht ins Hintertreffen gerieten. Der GDV war dafür vom BVK heftig attackiert worden.

Schwark begrüßte im Wesentlichen das Vorhaben der Bundesregierung, insbesondere den Abschied von komplexen, bürokratischen Riester-Strukturen und den Fokus auf kapitalmarktorientierte Produkte. Mittels Beratung müsse aber weiterhin der verbreiteten Verlustaversion der Verbraucher entgegengewirkt werden, die häufig aus Angst vor falschen Entscheidungen gar keine Vorsorge träfen. "Ohne Beratungspflicht preschen Finfluencer noch weiter vor, ohne für ihre Tipps zu haften", bestätigt Heinz die Erfahrung vieler Versicherungsmakler.

CDU-Politiker Brodesser sieht die Reform trotzdem auf gutem Wege und brachte erneut eine mögliche Öffnung der Förderung für Selbstständige sowie die Kopplung von pAV-Depot und betrieblicher Altersversorgung ins Spiel. Größter Fortschritt der Reform könnte der "Gleichlauf von versicherungsförmigen Lösungen und kapitalmarktnahen Produkten sein sowie eine beitragsproportionale Förderung". Das Bundesfinanzministerium wolle noch Modellrechnungen für die sinnvolle Höhe von Eigenbeiträgen machen, stellte Brodesser in Aussicht. Es bleibe "eine verdammt lange Diskussionsstrecke", ehe eine größere Verbreitung der pAV zustande kommt. (dpo)