Cum-Ex-Anwalt kommt mit Bewährung davon
Der Cum-Ex-Kronzeuge Kai-Uwe Steck ist wegen Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Bonn ordnete zudem die Einziehung von 23,6 Millionen Euro an – ein Teil davon wurde bereits gezahlt.
Das Landgericht Bonn hat den früheren Cum-Ex-Akteur und späteren Kronzeugen Kai-Uwe Steck am Dienstag (3.6.) wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zugleich ordnete das Gericht die Einziehung von 23,6 Millionen Euro an. Nach Angaben des Gerichts hat Steck davon bereits elf Millionen Euro zurückgezahlt.
Enger Vertrauter von Hanno Berger
Steck war als Rechtsanwalt eng in die umstrittenen Cum-Ex-Deals involviert und galt als enger Vertrauter des Juristen Hanno Berger, der als "Spiritus Rector" des Steuerskandals gilt. Beide entwickelten gemeinsam Modelle, um durch den mehrfachen Handel mit Dividendenpapieren Steuererstattungen zu erwirken, obwohl diese nie gezahlt worden waren.
Maßgeblicher Einfluss auf Ermittlungen
Mit steigendem Ermittlungsdruck entschloss sich Steck, mit den Behörden zu kooperieren. Seine Aussagen hatten maßgeblichen Einfluss auf den Verlauf der Cum-Ex-Ermittlungen, insbesondere für die damalige Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker. Als Kronzeuge stellte Steck umfangreiche Informationen zur Verfügung, die zur Aufklärung des Systems beitrugen.
Diskussion um Rückzahlungen
Steck gab an, durch die fraglichen Geschäfte insgesamt 50 Millionen Euro eingenommen zu haben. Allerdings wurde im Prozess deutlich, dass bisher eben nur elf Millionen Euro an den Staat zurückgeflossen sind, was vereinzelt zu Kritik und Unverständnis bei Beobachtern führte. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Haftstrafe von über drei Jahren gefordert. (mb/Bloomberg)